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Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen: Geschädigte zur Vernehmung eingeladen
17. Januar 2026

Die Polizei Gelsenkirchen vernimmt ab 19. Januar 2026 geschädigte Schließfach-Besitzer nach dem Einbruch vom 27. Dezember 2025.

Einbruch in Gelsenkirchen

Nach dem Einbruch in die Sparkasse am 27. Dezember 2025, bei dem über 3000 Schließfächer gewaltsam geöffnet wurden, wird die Polizei Gelsenkirchen ab dem 19. Januar 2026 alle geschädigten Personen vernehmen. Die Vernehmungen finden in speziell angemieteten Büroräumen statt.

Geschädigte können ab sofort unter der Telefonnummer 0209 365 1661 einen Termin für ihre persönliche Vernehmung vereinbaren. Bei diesem Erstkontakt wird lediglich ein Termin festgelegt, um die Ermittlungen voranzutreiben.

Die Polizei weist darauf hin, dass geschädigte Personen nicht unangekündigt zur Vernehmung erscheinen sollten. Es wird empfohlen, möglichst allein zu kommen und den Schließfach-Vertrag sowie alle relevanten Unterlagen mitzubringen. Die Anzahl der Geschädigten ist hoch, und die Befragungen könnten sich über mehrere Wochen hinziehen.

Für Personen, die Informationen zu dem Fall haben, steht eine separate Telefonnummer zur Verfügung: 0209 365 8112.

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