Köln/Bonn: 36-Jähriger mit scharfer 9-mm-Patrone am Flughafen gestoppt. Polizei ermittelt wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht.
Am Flughafen Köln/Bonn hat die Luftsicherheitskontrolle einen brisanten Fund gemacht: In der Jackentasche eines 36-jährigen Mannes wurde eine scharfe 9-mm-Patrone entdeckt. Die Sicherheitskräfte alarmierten sofort die Bundespolizei.
Am Samstagmorgen, dem 10. Januar 2026, kontrollierten Mitarbeitende der Luftsicherheitskontrolle einen 36-jährigen türkischen Reisenden am Flughafen Köln/Bonn. Dabei fiel ihnen in seiner Jacke eine scharfe Patrone auf, die der Marke „Luger“ zugeordnet werden konnte.
Entdeckt wurde die 9-mm-Patrone bei der Routinekontrolle vor dem Abflug. Der Mann zeigte sich überrascht und erklärte gegenüber der Bundespolizei, er wisse nicht, wie die Patrone in seine Jacke gekommen sei. Zudem machte er von seinem Recht zu schweigen Gebrauch und konnte keine waffenrechtliche Erlaubnis für den Besitz der Munition vorlegen.
Bei derartigen Funden ist die rechtliche Lage eindeutig: Der Besitz scharfer Munition ohne entsprechende Genehmigung ist verboten. Die Bundespolizei stellte daher die Munition sicher und leitete sowohl ein Strafverfahren als auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Mann ein. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der Reisende wieder entlassen.
Der Fund am Flughafen Köln/Bonn unterstreicht die Bedeutung penibler Sicherheitskontrollen an nordrhein-westfälischen Flughäfen. Solche Vorfälle machen deutlich, wie wichtig es ist, Passagiere sowie deren Gepäck gründlich zu überprüfen, um Gefahren oder Verstöße gegen das Waffenrecht frühzeitig zu erkennen.
Für den betroffenen Mann stehen nun Konsequenzen im Raum: Das eingeleitete Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren der Bundespolizei läuft. Die Sicherheitslage an Flughäfen bleibt auch künftig ein zentrales Thema, und Kontrollen werden konsequent durchgeführt, um Vorfälle wie diesen zu verhindern.
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