Foto wurde mit
KI generiert
Gericht kippt Pauschalgebühr: Gasanschluss-Stilllegung bleibt für Verbraucher kostenlos
22. Januar 2026

Gericht kippt Pauschalgebühr: Gasanschluss-Stilllegung bleibt für Verbraucher kostenlos – Ihre Rechte im Überblick.

Ein aktuelles Urteil sorgt für Bewegung in Deutschlands Gasnetzen: Pauschale Gebühren für die Stilllegung von Haus-Gasanschlüssen sind unzulässig. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. Betroffene Eigentümer können bereits gezahlte Beträge zurückfordern. ad-hoc-news.de

Worum es geht

Bislang verlangten viele Gasnetzbetreiber deutschlandweit pauschale Summen, teils mehrere hundert bis über 2.000 Euro, wenn Haushalte ihren Gasanschluss stilllegen ließen. Diese Gebührenpraxis ist nach Auffassung des OLG Oldenburg rechtswidrig. Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) bietet laut Gericht keine rechtliche Grundlage, die Kosten auf Verbraucher abzuwälzen. ad-hoc-news.de

Die wichtigsten Fakten

Das Urteil (Az. 6 UKl 2/25) wurde im Dezember 2025 verkündet und sorgt seit Januar 2026 bundesweit für rechtliche Klarheit. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt Verbrauchern: Bei offenen Rechnungen sofort widersprechen, gezahlte Gebühren prüfen und zurückfordern, sowie Abschlussrechnungen korrigieren lassen, falls dort eine Gebühr abgezogen wurde.
Netzbetreiber dürfen solche Entgelte künftig weder berechnen noch in ihren Preisblättern ausweisen. ad-hoc-news.de

Hintergrund zu den Pauschalgebühren

Vor dem Urteil herrschte große Uneinigkeit: Während einige Stadtwerke keine Gebühren verlangten, wurden andernorts Summen über 2.000 Euro fällig. Verbraucherschützer sprachen von „Kosten-Willkür“.
Die NDAV gilt als Verbraucherschutzgesetz. Hätte der Gesetzgeber explizit die Kosten für das Stilllegen beim Verbraucher gesehen, hätte dies in der Verordnung festgelegt werden müssen. ad-hoc-news.de

Einordnung für NRW

Auch in NRW profitierten tausende Haushalte und Eigentümer von dem Urteil – denn die Rechtsprechung des OLG Oldenburg setzt bundesweit Maßstäbe und wird voraussichtlich auch von anderen Oberlandesgerichten übernommen. Eigentümer in NRW sollten genauer ihre Rechnungen der letzten Jahre überprüfen, um mögliche Rückforderungen rechtzeitig geltend zu machen. ad-hoc-news.de

Ausblick

Die EWE Netz GmbH, gegen die das Musterverfahren lief, prüft derzeit eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH). Bis zu einem möglichen BGH-Urteil bleibt die Rechtslage klar zugunsten der Verbraucher. Netzbetreiber müssen die Kosten der Stilllegung künftig selbst tragen oder – nach Genehmigung – allenfalls auf die allgemeinen Netzentgelte umlegen. Gegen Netzbetreiber, die das Urteil missachten, werden rechtliche Schritte und Abmahnungen erwartet. ad-hoc-news.de

Quellen

Diskutiere mit!
Anonym und ganz ohne Anmeldezwang!
Alle Kommentare werden von unserer Redaktion im Vorfeld geprüft.
Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© 2026 The Radio Group Holding GmbH

Newsletter

Wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Nachrichten, Staus und wichtigen Themen - ohne Dich zu nerven! 

Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuche es erneut.
Deine Anmeldung war erfolgreich.