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Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl auf der Bundesautobahn 3
29. Januar 2026

Die Bundespolizei hat einen Haftbefehl auf der Autobahn 3 bei Kleve vollstreckt.

Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl auf der Bundesautobahn 3

Am Donnerstagmittag, 29. Januar 2026, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen einen 31-jährigen Ukrainer auf der Bundesautobahn 3 bei der Einreise aus den Niederlanden. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bonn vorlag.

Das Amtsgericht Bonn hatte den Ukrainer wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt, die alternativ auch als 30 Tage Freiheitsstrafe hätten verbüßt werden können. Der Haftbefehl wurde dem Gesuchten eröffnet, welcher anschließend angab, dass ein Freund die erforderliche Geldsumme von insgesamt 1800 Euro zur Begleichung der Strafe bereitstellen könne. Dieser Freund wurde kontaktiert und zahlte die Geldstrafe, sodass der Ukrainer nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen konnte.

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