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NS-Symbole in Schulen: Thüringen will Strafrecht verschärfen
30. Januar 2026

Thüringen will das Zeigen von NS-Symbolen wie dem Hitlergruß im Klassenzimmer bundesweit strafbar machen. Der Bundesrat berät heute.

Die Thüringer Landesregierung will, dass das Zeigen von NS-Symbolen wie dem Hitlergruß künftig auch im Klassenraum strafbar ist. Hintergrund sind bundesweit steigende rechtsextremistische Vorfälle an Schulen. Ein aktueller Gesetzesvorschlag stößt jedoch auf kontroverse Reaktionen.

Worum es geht

Die Landesregierung von Thüringen hat eine Initiative im Bundesrat gestartet, um die Strafbarkeit von NS-Symbolen in Schulen klar zu regeln. Anlass ist eine Zunahme rechtsextremistischer Vorfälle wie Hitlergruß oder Nazi-Schmierereien, die bislang im Schulumfeld nicht immer strafrechtlich verfolgt werden können. taz.de

Die wichtigsten Fakten

Ein Fall aus Freiburg zeigt die aktuelle Unsicherheit: Dort wurde ein Berufsschüler, der in der Prüfung „Heil Hitler“ sagte, nicht strafrechtlich belangt, weil der Prüfungsraum als nicht-öffentlich galt. Die Staatsanwaltschaft erklärte, Paragraf 86a des Strafgesetzbuches greife nur bei öffentlicher Verwendung. In Thüringen stieg die Zahl solcher Vorfälle von 49 (2021) auf 122 (2024) – bundesweit ist ein starker Anstieg zu beobachten. taz.de

Hintergrund

Der Thüringer Antrag fordert eine Anpassung des Strafrechts: Das Zeigen verfassungswidriger Symbole soll explizit auch „in einer Schule“ strafbar sein. Ziel ist es, einen Gewöhnungseffekt bei Jugendlichen zu vermeiden und die Wiederbelebung verfassungswidriger Organisationen zu unterbinden. Kritik kommt aus Sachsen: Dort sieht man in schulischen Extremismusfällen eher einen Anlass für Erziehungsmaßnahmen und Jugendhilfe, nicht für das Strafrecht. taz.de

Einordnung für NRW

Auch Schulen in NRW sind von rechtsextremen Vorfällen betroffen. Der Vorschlag aus Thüringen könnte, sollte er bundesweit Schule machen, auch Auswirkungen auf das Vorgehen gegen NS-Symbole und rechtsextremistische Taten in nordrhein-westfälischen Bildungseinrichtungen haben.

Ausblick

Der Bundesrat könnte bereits heute, am 30. Januar, über den Thüringer Vorschlag beraten. Unklar ist, ob eine Mehrheit zustimmt. Eine Änderung des Strafgesetzbuchs müsste letztlich der Bundestag beschließen. Auch innerhalb der Koalition gibt es abweichende Einschätzungen zum Handlungsbedarf. taz.de

Quellen

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