Tausende demonstrieren in Düsseldorf gegen das iranische Regime. Alle Fakten zu Route, Teilnehmerzahl und Auswirkungen auf die Innenstadt.
Am Samstag, dem 31. Januar 2026, fanden in der Düsseldorfer Innenstadt erneut große Demonstrationen gegen das iranische Regime statt. Rund 4.500 Menschen beteiligten sich an den Protesten für Freiheit im Iran. Die Polizei war mit zahlreichen Einsatzkräften im Stadtgebiet präsent und warnte vor unvermeidlichen Verkehrsbehinderungen.
Wie bereits am Samstag zuvor hatten verschiedene Gruppen zu Protesten in Düsseldorf aufgerufen. Zwei große Demonstrationszüge waren organisiert, beide mit dem Ziel, auf die aktuelle Lage im Iran aufmerksam zu machen und ein Signal für Menschenrechte und Freiheit zu setzen.
Der erste Demonstrationszug sammelte sich ab 12 Uhr am DGB-Haus an der Friedrich-Ebert-Straße und zog zum Schadowplatz. Die zweite große Demonstration startete ebenfalls vom DGB-Haus, versammelte sich jedoch erst gegen 14 Uhr und führte zum Landtag NRW. Ddorf-Aktuell. Die Polizei erwartete ähnlich viele Teilnehmer wie am vergangenen Wochenende, insgesamt waren rund 4.500 Menschen beteiligt Deutschlandfunk.
Die anhaltenden Proteste richten sich gegen das aktuelle Regime im Iran und greifen die Forderungen der iranischen Bevölkerung nach Freiheit auf. Zeitgleich fanden in weiteren Städten Deutschlands ähnliche Demonstrationen statt, unter anderem in Bonn.
Vor allem in Düsseldorf wurden umfangreiche Vorkehrungen getroffen, um Sicherheit zu gewährleisten und die Auswirkungen auf den Straßenverkehr möglichst gering zu halten. Dennoch mussten Besucherinnen und Besucher der Innenstadt mit Einschränkungen rechnen und wurden gebeten, auf den öffentlichen Nahverkehr sowie insbesondere die unterirdischen Bahnen auszuweichen Ddorf-Aktuell.
Mit Blick auf die kommenden Wochen ist davon auszugehen, dass die Proteste und Solidaritätsdemonstrationen gegen das iranische Regime in Düsseldorf und anderen deutschen Städten weitergehen werden. Die Polizei kündigte an, weiterhin präsent zu sein, um den Schutz der Versammlungsteilnehmerinnen und Teilnehmer sowie unbeteiligter Personen zu gewährleisten.
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