Bielefeld: Betrüger bietet Kinderwagen über Kleinanzeigenportal an.
Eine Bielefelderin wollte am 01. Februar 2026 über ein Online-Kleinanzeigenportal einen Kinderwagen erwerben. Nach der Bezahlung erhielt sie die Ware jedoch nicht. Die 35-Jährige hatte auf ein Angebot eines angeblichen Händlers aus Hamburg reagiert. Der Verkäufer drängte sie, die Kommunikation auf einen externen Messenger-Dienst zu verlagern. Dort gab er eine Adresse in Baden-Württemberg an, was der Käuferin jedoch zu weit für eine Abholung erschien.
Unter Druck gesetzt, beauftragte die Bielefelderin eine Echtzeitüberweisung, ohne den Artikel zuvor gesehen zu haben. Später wurde sie misstrauisch, als sie bemerkte, dass die Anzeige nach wie vor aktiv war. Ihr Ehemann gab sich als weiterer Interessent aus und erhielt eine andere Adresse vom Verkäufer. Als der Betrug angesprochen wurde, brach der Täter den Kontakt ab.
Beim Handel über Kleinanzeigen sollten Käufer stets vorsichtig sein und keine Vorauszahlungen an unbekannte Verkäufer leisten. Sichere Bezahlmethoden mit Käuferschutz sind empfehlenswert. Idealerweise sollte die Ware direkt abgeholt und vor Ort bezahlt werden. Außerdem kann die Vertrauenswürdigkeit eines Verkäufers nicht allein anhand der Benutzerkontohistorie beurteilt werden.
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