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Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen in Moers und Voerde
10. Februar 2026

An den Karnevalstagen 2026 gibt es in Moers und Voerde ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände.

Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an Karnevalstagen

Die Bundespolizei wird an den Karnevalstagen vom 12. bis 17. Februar 2026 in den Bahnhöfen Moers und Voerde verstärkt präsent sein. Im Zuge dieser Maßnahme ergeht eine Allgemeinverfügung, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände in den genannten Bahnhöfen untersagt. Ziel ist es, die Sicherheit in den öffentlichen Verkehrsräumen zu erhöhen und potenzielle Gefahren zu minimieren.

Kontrollen werden durchgeführt, um sicherzustellen, dass Reisende keine verbotenen Gegenstände mitführen. Dies umfasst unter anderem Waffen, auch solche, die als gefährlich eingestuft werden, sowie andere Objekte, die erhebliche Verletzungen verursachen können. Verstöße gegen das Mitführverbot können mit Ausschlüssen von der Beförderung oder weiteren rechtlichen Konsequenzen geahndet werden.

Zusätzliche Informationen, unter anderem zu den genauen Bestimmungen und eventuellen Ausnahmen, sind auf der Webseite der Bundespolizei verfügbar. Aushänge in den betroffenen Bahnhöfen werden ebenfalls auf die erlassenen Maßnahmen hinweisen.

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