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Bundespolizei erlässt Mitführverbot für gefährliche Gegenstände
10. Februar 2026

Zur Sicherheit an Karneval hat die Bundespolizei das Mitführen gefährlicher Gegenstände in Hauptbahnhöfen untersagt.

Allgemeinverfügung während der Karnevalszeit

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat anlässlich der bevorstehenden Karnevalstage für die Hauptbahnhöfe in Bielefeld, Hamm, Münster und Paderborn eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese Verfügung, die von Altweiberfastnacht, dem 12. Februar 2026, bis Veilchendienstag, dem 17. Februar 2026, gilt, verbietet das Mitführen von gefährlichen Gegenständen.

Das Verbot dient der Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr sowie als Gefahrenfilter für die städtischen karnevalistischen Veranstaltungen. Ziel ist es, mögliche Auseinandersetzungen, die durch Alkoholkonsum und gruppendynamische Prozesse entstehen können, zu verhindern.

Unter das Verbot fallen Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Auch Nachbildungen von Schusswaffen, Schlagstöcke und Reizstoffsprühgeräte sind betroffen. Während des Geltungszeitraums werden verstärkte Kontrollen durchgeführt. Zuwiderhandlungen können mit Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren geahndet werden.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite der Bundespolizei einsehbar. Zudem werden in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehängt, die auf das Mitführverbot hinweisen.

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