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Köln: 39-Jähriger soll über 220 Autos beschädigt haben
10. Februar 2026

Köln: 39-Jähriger soll über 220 Autos beschädigt haben – Landgericht prüft dauerhafte Psychiatrie-Unterbringung.

Im Kölner Süden steht ein 39-Jähriger vor Gericht, dem vorgeworfen wird, über 220 Autos massiv beschädigt zu haben. Der Schaden beträgt laut Anklage insgesamt rund 226.000 Euro. Eine psychische Erkrankung spielt im Verfahren eine zentrale Rolle.

Worum es geht

Seit Juni 2024 bis August 2025 soll ein Mann mit palästinensischen und israelischen Wurzeln in Köln ohne festen Wohnsitz zahlreiche Fahrzeuge beschädigt haben. Die Schäden betreffen vor allem die Stadtteile Bayenthal, Marienburg, Raderthal und Raderberg. Zu den Sachbeschädigungen zählen eingeschlagene Frontscheiben, zerstoßene Reifen und zerkratzte Lackierungen.

Die wichtigsten Fakten

Dem 39-Jährigen werden 223 Einzeltaten zur Last gelegt. Geschädigt wurden Fahrzeuge diverser Marken, darunter Porsche, Mercedes-Benz, BMW, Audi, VW, Skoda und Mitsubishi. Der Angeklagte befindet sich derzeit in einer medizinischen Einrichtung, nachdem er zunächst in Untersuchungshaft und einem Justizvollzugskrankenhaus untergebracht war. Eine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie steht im Raum, da laut Gericht und Staatsanwaltschaft eine Straffähigkeit fraglich erscheint. (Rundschau Online)

Hintergrund

Der Angeklagte wurde bereits im Oktober 2024 nach ersten Sachbeschädigungen festgenommen. Wegen seiner psychischen Erkrankung wurde die Untersuchungshaft nach knapp einem Monat ausgesetzt, unter der Auflage einer Behandlung, der er jedoch nicht nachkam. Anschließend setzte er die Vandalismusserie fort, bis es im August 2025 erneut zu einer Festnahme kam. Seitdem befindet er sich in einer medizinisch betreuten Einrichtung.

Einordnung für NRW

Die umfangreiche Serie von Sachbeschädigungen betrifft in erster Linie das Stadtgebiet Köln. Der Fall wirft Fragen nach dem Umgang mit psychisch erkrankten Straftätern und dem Schutz von Eigentum auf. Die betroffenen Fahrzeughalter erleben neben finanziellem Schaden auch eine starke Verunsicherung.

Ausblick

Im Prozess äußerte sich der Beschuldigte zunächst nicht zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger berichtet, dass der Angeklagte aus gesundheitlichen Gründen nicht therapiewillig sei und eine Rückkehr in die Heimat wünscht – die Chancen dafür schätzt er als sehr gering ein. Das Landgericht Köln muss nun entscheiden, ob eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet wird.

Quellen

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