Drei Personen wurden am Flughafen Köln/Bonn wegen offener Geldstrafen festgenommen.
Am 10. Februar 2026 kam es am Flughafen Köln/Bonn zu mehreren Festnahmen im Rahmen der Kontroll- und Streifentätigkeiten der Bundespolizei. Insgesamt wurden drei Haftbefehle vollstreckt, die mit erheblichen Geldstrafen verbunden waren.
In der Ankunftsebene des Terminal 2 wurde eine 59-jährige deutsche Staatsangehörige kontrolliert, die sich zunächst nicht ausweisen konnte. Es stellte sich heraus, dass gegen sie ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz vorlag. Sie musste eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen antreten, da sie eine Geldstrafe von 840 Euro sowie Verfahrenskosten von 1.733,32 Euro nicht begleichen konnte.
Bei einer Einreisekontrolle eines Fluges aus Marokko wurde ein 48-jähriger niederländischer Staatsangehöriger festgenommen. Gegen ihn lag eine Ausschreibung in internationalen Fahndungssystemen vor. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten zudem eine geringe Menge Betäubungsmittel.
Ein 63-jähriger kosovarischer Staatsangehöriger wurde bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tirana überprüft. Auch gegen ihn bestanden Haftbefehle wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Er konnte die offenen Beträge in Höhe von 4.791,50 Euro durch einen Angehörigen begleichen, wodurch seine Weiterreise ermöglicht wurde.
Insgesamt standen am 10. Februar über 7.300 Euro an Geldstrafen und Kosten im Raum, von denen die entsprechenden Beträge in zwei Fällen nicht entrichtet werden konnten, was zu einem direkten Haftantritt führte.
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