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Lebensmitteltransparenz NRW: Aktuelle Hygieneverstöße im Überblick
21. Februar 2026

Lebensmitteltransparenz NRW: Aktuelle Hygieneverstöße, Maßnahmen und Kontrollergebnisse im Überblick, jetzt informieren.

Worum es geht

In Nordrhein-Westfalen gibt es regelmäßige Kontrollen der Lebensmittelbetriebe, um die Einhaltung der Hygienevorschriften zu überprüfen. Die jüngsten Ergebnisse der letzten 7 Tage zeigen zahlreiche Verstöße – oft mit Konsequenzen wie Entsorgung betroffener Ware oder nachträglicher Mängelbeseitigung. Die Kontrollergebnisse sind Teil der landesweiten Lebensmitteltransparenz und werden der Öffentlichkeit bereitgestellt.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite der Lebensmitteltransparenz NRW: lebensmitteltransparenz.nrw.de.

Die wichtigsten Fakten

  • Am 20.02.2026 wurden für mehrere Lebensmittelunternehmen gravierende Verstöße gegen Hygieneregeln festgestellt. In mehreren Fällen wurden Lebensmittel durch Schädlinge oder falsche Lagerung gefährdet.
  • Beispiel: Im Mira Market (40721 Hilden) wurden am 18.12.2025 insgesamt 18 offene Brotkartons unbeaufsichtigt und ungeschützt vor dem Geschäft gelagert. Die Brote waren nur in dünnen Tüten verpackt und dadurch der Gefahr von Schädlingen und Kontamination ausgesetzt. Die betroffenen Brote wurden nachweislich entsorgt. Zuständig war der Kreis Mettmann.
  • In der Bäckerei Café Teheran (50676 Köln) zeigte die Kontrolle vom 07.01.2026 einen hygienisch schlechten Zustand, mit grober Verunreinigung und unsachgemäßer Handhabung von Lebensmitteln wie Torten, Gebäck und Speiseeis. Bei einer Nachkontrolle am 12.01.2026 wurde ein Großteil der Mängel abgestellt. Zuständige Behörde war die Stadt Köln.
  • Ebenfalls auffällig: Im Norma Supermarkt (51103 Köln) wurden am 06.01.2026 im Verkaufsraum Schadnagerkot gefunden; betroffene Bereiche mussten gereinigt und eine Schädlingsbekämpfung durchgeführt werden, was bei einer Nachkontrolle am 21.01.2026 bestätigt wurde.

Hintergrund

Die Lebensmittelüberwachung in NRW erfolgt gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB und umfasst unter anderem die Kontrolle von Einzelhandel, Gastronomie und Bäckereien. Ziel der Maßnahmen ist es, Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Täuschung und unhygienischen Zuständen zu schützen. Verstöße, bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist, werden veröffentlicht.

Einordnung für NRW

Die regelmäßige Veröffentlichung von Hygieneverstößen fördert Transparenz und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen. Durch die schnelle Beseitigung von Mängeln – überwacht durch lokale Behörden wie die Stadt Köln oder den Kreis Düren – wird ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit, besonders im Hinblick auf frische und leicht verderbliche Waren, gewährleistet.

Ausblick

Die Behörden werden auch in Zukunft die Einhaltung der Hygienestandards konsequent überwachen. Verbraucher können sich weiterhin jederzeit online über aktuelle Kontrollergebnisse informieren und so fundierte Entscheidungen beim Einkauf oder Restaurantbesuch treffen.

Quellen

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