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Winterhoff-Urteil: Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Bewährungsstrafe ein
5. März 2026

Winterhoff-Urteil: Staatsanwaltschaft legt Revision ein. Streit um Bewährungsstrafe nach Körperverletzung in Bonn – alle Fakten und Ausblick.

Im Prozess um den bekannten Kinderpsychiater Michael Winterhoff hat das Bonner Landgericht ein Urteil gesprochen: Wegen vorsätzlicher Körperverletzung in sieben Fällen erhielt Winterhoff am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft ist mit der geringen Strafe nicht einverstanden und hat angekündigt, Revision einzulegen.

Worum es geht

Winterhoff wurde vom Landgericht Bonn schuldig gesprochen, Kindern und Jugendlichen ein umstrittenes Psychopharmakon zur Dauerbehandlung verordnet zu haben. Die Entscheidung des Gerichts, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, erhitzt nun erneut die Diskussion um das Vorgehen des Psychiaters und die rechtliche Einordnung.
Goslarsche.de

Die wichtigsten Fakten

Laut Urteil sah das Gericht keine Schädigungsabsicht, sondern eine „heilende Absicht“ seitens Winterhoff. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Sie warf Winterhoff vor, das Psychopharmakon ohne medizinische Notwendigkeit jungen Patienten verordnet zu haben.
Goslarsche.de

Hintergrund des Prozesses

Winterhoff hatte die Vorwürfe im Prozess bestritten. Die Verteidigung forderte Freispruch für ihren Mandanten. Welche Argumente im Revisionsverfahren eine Rolle spielen werden, bleibt abzuwarten. Die genaue rechtliche Bewertung der Verordnungsweise des Psychiaters steht weiterhin im Fokus.
Tagesspiegel

Die Einordnung für NRW

Das Geschehen spielt in Bonn und betrifft damit direkt Nordrhein-Westfalen. Der Fall sorgt dort seit langem für öffentliche Aufmerksamkeit, weil viele Familien und Institutionen sich mit den Methoden von Dr. Winterhoff konfrontiert sahen. Das Verfahren könnte Signalwirkung auf zukünftige medizinrechtliche Verfahren im Land haben.
Radio Ennepe Ruhr

Ausblick: Wie geht es weiter?

Momentan ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Ob auch die Verteidigung Revision einlegen wird, ist laut den Anwälten von Winterhoff offen und soll gemeinsam mit dem Mandanten beraten werden. Mit dem Revisionsverfahren bleibt der Fall weiter vor Gericht und eine endgültige juristische Klärung steht noch aus.
Deutschlandfunk

Quellen

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