Die Bundespolizei hat einen 18-Jährigen am Flughafen Köln/Bonn gestoppt, da sich ein Schlagring in seinem Handgepäck befand.
Am Flughafen Köln/Bonn hat die Bundespolizei in den frühen Morgenstunden des 28. März 2026 einen beschlagnahmten Gegenstand bei einem 18-jährigen Reisenden festgestellt. Bei der Luftsicherheitskontrolle wurde ein Verdacht geäußert, nachdem eine Monitorkraft einen auffälligen Gegenstand im Handgepäck des jungen Mannes entdeckte. Die anschließende Kontrolle durch die Bundespolizei bestätigte den Eindruck: Der Reisende hatte einen Schlagring bei sich, der als verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz gilt.
Gegen den 18-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Zudem besteht der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz. Der Schlagring wurde als Beweismittel sichergestellt, und der Mann wurde zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle gebracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er entlassen.
Die Bundespolizei betont, dass der Besitz und das Mitführen von verbotenen Gegenständen bereits strafbar ist und solche Vorfälle im Luftverkehr konsequent verfolgt werden.
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