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Antidumpingzollhinterziehung bei Aluminiumfolienprodukten
31. März 2026

Zollfahndung ermittelt gegen internationalen Aluminiumfolienhändler.

Ermittlungen gegen Hinterziehung von Antidumpingzöllen bei Aluminiumfolien

Die Zollfahndungsbehörde in Essen hat gemeinsam mit der Europäischen Staatsanwaltschaft seit Juli 2022 gegen einen internationalen Händler von Aluminiumfolienprodukten ermittelt. Der Verdacht betrifft die Hinterziehung von Antidumpingzöllen in Höhe von 35,6%, die auf Produkte angewendet werden, die im Friseurbedarf verwendet werden.

Das Amtsgericht Krefeld fällte am 31. März 2026 ein Urteil, bei dem ein Mann aus China zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt wurde. Diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, gleichzeitig wurde eine Geldauflage in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Die Ermittlungen führten zu insgesamt 31 Importen, bei denen die angegebenen Ursprünge der Waren irreführend waren.

Im Laufe des Verfahrens, das im März 2023 in die offene Phase überführt wurde, konnten diverse Räumlichkeiten in mehreren Bundesländern durchsucht werden. Die Ermittler fanden Hinweise darauf, dass der Angeklagte den Ursprung der Aluminiumfolien falsch deklariert hatte, indem er eine Firma in Myanmar gründete, um die wahre Herkunft aus China zu verschleiern. Insgesamt entstand ein Steuerschaden von rund 610.000 Euro.

Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig; beide Seiten haben Berufung eingelegt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung gelten die Angeklagten als unschuldig.

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