Ein erfolgreiches Osterwochenende: Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle am Mönchengladbacher Hauptbahnhof.
Im Zeitraum vom 02. bis 05. April 2026 hat die Bundespolizei am Mönchengladbacher Hauptbahnhof fünf Haftbefehle gegen vier Personen vollstreckt. Am Donnerstagmorgen wurde ein Mann festgenommen, gegen den ein Haftbefehl wegen Diebstahls und Unterschlagung vorlag. Er konnte die geforderte Freiheitsstrafe von fünf Monaten nicht abwenden und wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am Samstagabend kontrollierten die Beamten einen weiteren Mann, der aufgrund eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz von der Staatsanwaltschaft Magdeburg gesucht wurde. Dieser zahlte die geforderte Geldstrafe von 375 Euro und konnte somit einer Ersatzfreiheitsstrafe entkommen.
In der Nacht zum Ostersonntag wurde ein weiterer Mann festgenommen, gegen den gleich zwei Haftbefehle vorlagen: ein Untersuchungshaftbefehl wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und ein Vollstreckungsbefehl aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er wurde zur Vorführung beim Haftrichter übergeben.
Am Sonntagnachmittag schloss ein junger Mann den Berichtszeitraum ab, der wegen vorsätzlicher Körperverletzung gesucht wurde. Auch hier konnte eine Inhaftierung abgewendet werden, da sein Vater die erforderliche Summe direkt auf der Wache einzahlte.
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