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Duisburg: Waffenverbot am Hamborner Altmarkt dauerhaft in Kraft
22. April 2026

Waffenverbot am Hamborner Altmarkt in Duisburg gilt ab sofort dauerhaft. Hier lesen Sie alle Fakten zur neuen Verbotszone.

Seit dem 22. April 2026 ist der Hamborner Altmarkt in Duisburg offiziell zur siebten Waffenverbotszone in Nordrhein-Westfalen erklärt worden. Dieser Schritt erfolgt als Reaktion auf die anhaltend hohe Kriminalität und macht das Mitführen von bestimmten Waffen dort künftig generell verboten.

Worum es geht

Am Hamborner Altmarkt in Duisburg ist ab sofort das Mitführen von Messern, Schlagstöcken, Elektroschockern und Pfefferspray verboten. Die Verordnung wurde laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) im Gesetzesblatt von NRW veröffentlicht. Die Zone gilt als Kriminalitätsschwerpunkt und rückt deshalb verstärkt in den Fokus von Ordnungsbehörden (Kölner Stadt-Anzeiger).

Die wichtigsten Fakten

Das Waffenverbot gilt dauerhaft und ganztägig – an allen Tagen im Jahr. Vergleichbare Regelungen bestehen in Köln am Wiener Platz. Anders als bei zeitlich beschränkten Zonen, etwa in der Düsseldorfer Altstadt oder auf den Kölner Ringen, sind die Maßnahmen in Duisburg jederzeit wirksam (Kölner Stadt-Anzeiger).

Hintergrund

Der Hamborner Altmarkt machte insbesondere im Jahr 2022 bundesweit Schlagzeilen. Damals kam es zu einer Schießerei zwischen Rockergruppen und Mitgliedern einer türkisch-libanesischen Großfamilie. Die Polizei und Staatsanwaltschaft sehen das Areal seitdem als besonderen Brennpunkt für Gewalt und Kriminalität (Kölner Stadt-Anzeiger).

Einordnung für NRW

Duisburg ist nun eine von sieben Städten in NRW mit speziellen Waffenverbotszonen. Vergleichbare Areale gibt es bereits in Bielefeld, Bonn, Hamm und Münster. Ziel ist es, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen und bewaffnete Auseinandersetzungen zu verhindern (Kölner Stadt-Anzeiger).

Ausblick

Das permanente Waffenverbot am Hamborner Altmarkt wird von den Behörden als langfristige Maßnahme gesehen, um die Kriminalität im Stadtteil einzudämmen. Ob das Waffenverbot die erhoffte Wirkung zeigt, bleibt abzuwarten.

Quellen

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