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Hund in Auto zurückgelassen: Verfahren gegen Halter eingeleitet
24. Juni 2026

In Erkrath wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet, nachdem ein Hund in einem Auto zurückgelassen wurde.

Hund in Auto zurückgelassen: Verfahren gegen Halter eingeleitet

In Erkrath hat die Polizei ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. Ein 63-jähriger Mann hatte am Dienstag (23. Juni 2026) seinen Hund bei Außentemperaturen von über 30 Grad in einem verschlossenen Auto zurückgelassen. Ein Passant bemerkte gegen 17:45 Uhr den in dem Fahrzeug zurückgelassenen Hund und alarmierte die Polizei, da der Hund stark hechelte und sichtbar erschöpft war.

Bevor die Polizei den Hund befreien konnte, erschien der Fahrzeughalter. Dieser gab an, sich im benachbarten Fitnessstudio aufgehalten zu haben und regelmäßig nach dem Hund geschaut zu haben. Die Aussagen des Mannes konnten jedoch nicht mit den Beobachtungen des Zeugen übereinstimmen, was zu einem Verfahren gegen ihn führte.

Die Polizei weist auf die Gefahren hin, die durch das Zurücklassen von Tieren in Fahrzeugen bei hohen Temperaturen entstehen können. Es wird dringend empfohlen, Tiere oder Kinder niemals allein im Auto zurückzulassen. Bei Verdacht auf akute Gefahr sollten Passanten nicht zögern, die Polizei zu rufen oder sogar die Scheibe eines Fahrzeugs zu zerbrechen, um das Tier oder Kind zu retten.

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