Foto wurde mit
KI generiert
Die Südbrücke ist zurück: Köln feiert wieder am Rhein!
23. Juli 2026

Die Südbrücke in Köln darf wieder feiern! Nach dem Veranstaltungsstopp sichern kurzfristige Genehmigungen den weiteren Betrieb – doch die Dauergenehmigung…

Entwarnung für einen der coolsten Spots in Köln

Gute Nachrichten für alle Kölner Kultur- und Partyfans: Die Open-Air-Location an der Südbrücke darf wieder bespielt werden! Nach einem aufreibenden Veranstaltungsstopp hat das Team um Betreiber Boris Witschke am Dienstagabend, den 23. Juli, über Instagram verkündet: „Die Südbrücke spielt wieder!“ – und das fühlt sich nach einer echten Erlösung an.1

Was war überhaupt passiert?

Zur Erinnerung: Die Stadt Köln hatte Veranstaltungen auf dem Gelände in Poll per Ordnungsverfügung untersagt. Der Grund war eine geänderte rechtliche Bewertung. Anders als im Vorjahr durfte die Südbrücke einen NRW-Erlass, der bis zu 25 Veranstaltungen ohne Einzelgenehmigung ermöglicht, nicht mehr anwenden. Mehrere bereits geplante Events mussten abgesagt werden – Frust pur für Veranstalter und Fans gleichermaßen.1

Ähnlich wie die Südbrücke zeigt auch das Kölner Kulturleben insgesamt gerade, wie kreativ und vielfältig es ist – wir haben euch in einem früheren Beitrag bereits über Impro Köln und ihre besonderen Stadtspaziergänge berichtet, die Köln von einer ganz anderen Seite zeigen.2

Genehmigungen fast in Rekordzeit

Die Wende kam schnell – und das dank eines beeindruckenden Gemeinschaftseinsatzes. „In dieser Woche sind nach grandiosem Einsatz vieler Menschen aus Szene, Bevölkerung, Politik und Klubkomm e.V. Erlaubnisse erteilt worden, Konzerte, Märkte und Ähnliches veranstalten zu dürfen“, schreibt das Team der Südbrücke.1

Besonders gelobt werden dabei die Mitarbeitenden der Bauaufsicht, die die eingereichten Bauanträge „fast in Rekordzeit bearbeitet und positiv beschieden“ hätten. Der Weg für eine „hoffentlich reibungslose Restsaison“ ist damit frei – Konzerte, Märkte und Partys können wieder steigen.1

Aber: Die große Frage bleibt offen

So sehr die kurzfristige Lösung auch zum Feiern einlädt – es gibt noch eine Menge zu klären. „Damit sind nicht alle Fragen beantwortet. Die Dauergenehmigung steht immer noch wie seit Jahren aus“, heißt es im Statement der Betreiber.1 Für diese Situation war sogar eine Petition gestartet worden – und dem Vernehmen nach soll es inzwischen Bewegung in der Sache geben.

Auch die unterschiedlichen Sichtweisen auf den NRW-Erlass bleiben ein Streitpunkt. Die Südbrücke-Betreiber sehen die Regelung als Vereinfachung für Veranstalter und Behörden – die Stadt Köln interpretiert das anders, was aus Sicht des Teams „die Verfahren noch kompliziert und es der Kultur in Köln schwer macht, kreativ tätig zu werden“.1 Gemeinsam mit der Klubkomm wollen sie sich deshalb weiter für verlässliche Rahmenbedingungen für die freie Club- und Festivalszene einsetzen.

Fazit: Feiern – ja! Aber mit Fragezeichen

Die Südbrücke ist erstmal zurück, und das ist definitiv eine Runde Grund zur Freude. Der Kölner Sommer kann also weitergehen – mit Konzerten, Märkten und allem, was dazugehört. Aber klar ist auch: Solange die Dauergenehmigung fehlt, bleibt ein schaler Beigeschmack. Die Szene und die Politik müssen hier noch liefern, damit solche Zitterpartien in Zukunft ausbleiben. Bis dahin: Ab an die Südbrücke und den Sommer genießen!

Quellen

  1. Wende nach Absage: An der Südbrücke in Köln darf wieder gefeiert werden – Kölnische Rundschau
  2. Köln entdecken mal anders: Impro Köln lädt zu Stadtspaziergängen ein ANTENNE NRW – Die besten Hits aller Zeiten!


Diskutiere mit!
Anonym und ganz ohne Anmeldezwang!
Alle Kommentare werden von unserer Redaktion im Vorfeld geprüft.
Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© 2026 The Radio Group Holding GmbH

Newsletter

Wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Nachrichten, Staus und wichtigen Themen - ohne Dich zu nerven! 

Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuche es erneut.
Deine Anmeldung war erfolgreich.