In Winterberg überfuhr ein 81-jähriger Autofahrer auf einem Zebrastreifen den Fuß einer Fußgängerin und flüchtete. Die Polizei konnte ihn noch vor Ort stellen.
Was eigentlich ein sicherer Überweg sein sollte, wurde für eine 50-jährige Frau aus Kreuztal zum Albtraum: Am Nachmittag des 28. Juli 2026 gegen 17:10 Uhr kam es in der Straße Im Hohlen Seifen / Am Waltenberg in Winterberg zu einem Verkehrsunfall – und der Fahrer fuhr einfach weiter.1
Die 50-jährige Fußgängerin überquerte zum Unfallzeitpunkt einen Zebrastreifen. Ein 81-jähriger Autofahrer näherte sich dem Überweg und hielt zunächst an – soweit, so regelkonform. Doch dann fuhr er weiter, obwohl die Frau sich noch auf dem Fußgängerüberweg befand. Das Ergebnis: Der Autofahrer überfuhr den Fuß der Frau. Sie wurde dabei leicht verletzt.1
Das eigentlich Erschreckende? Der 81-Jährige entfernte sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle. Sprich: Unfallflucht. Kein Anhalten, kein Nachschauen, ob es der Frau gut geht – einfach weitergefahren.1
Gut für die Ermittlungen: Die eingesetzten Polizisten konnten den Unfallverursacher im Nahbereich der Unfallstelle antreffen. Ein Entkommen gab es also nicht. Das Verkehrskommissariat hat die Ermittlungen aufgenommen.1
Unfallflucht ist in Deutschland keine Kleinigkeit. Wer nach einem Unfall einfach weiterfährt, macht sich strafbar – egal wie alt man ist und egal wie gering der Schaden erscheint. Gerade auf Zebrastreifen gilt: Fußgänger haben absoluten Vorrang. Wer dort als Autofahrer anhält und dann wieder losfährt, obwohl noch jemand auf dem Überweg steht, handelt grob fahrlässig.1
Dieser Vorfall aus Winterberg zeigt mal wieder, wie wichtig gegenseitige Rücksicht im Straßenverkehr ist – besonders an Stellen wie Zebrastreifen, die eigentlich Sicherheit garantieren sollen. Passt auf euch auf, egal ob ihr zu Fuß oder im Auto unterwegs seid.1
Wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Nachrichten, Staus und wichtigen Themen - ohne Dich zu nerven!