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Mikrohandel in der Drogenhilfe: NRW-Ministerien sagen Nein
8. August 2026

Köln und Düsseldorf wollen Mikrohandel in der Drogenhilfe erproben – doch die NRW-Ministerien lehnen das Konzept ab. Was steckt dahinter und wie geht es weiter?

Köln und Düsseldorf wollen neue Wege gehen – doch das Land bremst

Die offene Drogenszene im Rheinland ist ein echtes Problem – und die Oberbürgermeister von Köln und Düsseldorf wollen endlich etwas dagegen tun. Kölns OB Torsten Burmester (SPD) und Düsseldorfs OB Stephan Keller (CDU) haben sich deshalb mit einem ungewöhnlichen Vorschlag an die NRW-Landesregierung gewandt: dem sogenannten Mikrohandel in der Drogenhilfe. Doch die Antwort aus Düsseldorf fiel ziemlich eindeutig aus.1

Was steckt eigentlich hinter dem Begriff Mikrohandel?

Klingt erstmal nach einem Wirtschaftsbegriff, hat aber mit dem klassischen Handel wenig zu tun: Unter Mikrohandel versteht man den Tausch und die Weitergabe kleinster Drogenmengen unter Konsumentinnen und Konsumenten – und zwar ausschließlich innerhalb von Suchthilfezentren. Das Konzept ist übrigens alles andere als neu: In der Schweiz wurde es bereits vor rund dreißig Jahren erprobt.1

Die beiden Oberbürgermeister erhoffen sich davon vor allem ein neues Hilfsangebot für schwerst Crack-Abhängige. Denn Crack dominiert längst die Drogenszenen im Rheinland – und der Suchtdruck für Betroffene ist enorm. Burmester und Keller planen in ihren Städten neue Suchthilfezentren mit Drogenkonsumräumen und hatten sich deshalb mit konkreten Fragen zur praktischen Umsetzung an die zuständigen Innen-, Justiz- und Gesundheitsminister in NRW gewandt.1

Die Ministerien ziehen klare Grenzen

Die Antwort der Ministerien ließ nicht lange auf sich warten – und sie war deutlich. Burmester fasste es im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ so zusammen: „Alles nicht möglich!“ Das Gesundheits- und das Innenministerium teilten gemeinsam mit, dass nur eine Änderung der gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene entsprechende Modelle rechtssicher machen würde. Landesseitig seien keine Regelungen in diese Richtung denkbar.1

Die CDU-geführten Ministerien machten auch inhaltlich klar, warum sie dem Konzept grundsätzlich kritisch gegenüberstehen: Der Staat würde damit einen wesentlichen ordnungs- und drogenpolitischen Grundsatz relativieren. Konkret hieß es, letztlich würde „ein legaler Absatzmarkt für einen Geschäftszweig der Organisierten Kriminalität geschaffen werden“.1

Was die Landesregierung trotzdem unterstützt

Komplett zugemacht ist die Tür aber nicht. Die Landesregierung betonte, dass sie Drogenkonsumräume grundsätzlich unterstützt. Außerdem hat sie für das sogenannte Drug Checking den Weg freigemacht: Drug-Checking-Modellvorhaben sollen es Drogenkonsumräumen ermöglichen, mitgebrachte Substanzen auf Verunreinigung und Dosierung zu überprüfen – ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit bei Konsumentinnen und Konsumenten.1

Gesundheits- und Innenministerium betonten außerdem, dass sie den Oberbürgermeistern für weiteren fachlichen Austausch zur Verfügung stehen. Burmester selbst sieht das als Chance: Er erwartet, dass sich in einem gemeinsamen Gespräch noch Lösungen finden lassen. Die Kommunen bräuchten die „Möglichkeit von Experimentierklauseln“ für den Mikrohandel, die Erforschung des Crackkonsums, Ersatzstoffe und Beratung.1

Wie geht es weiter?

Der Ball liegt jetzt also beim Bund – denn ohne eine Änderung der Bundesgesetzgebung bleibt der Mikrohandel in NRW eine Idee ohne rechtliche Grundlage. Die Städte Köln und Düsseldorf geben aber offensichtlich nicht auf. Und das Thema Crack und offene Drogenszene wird die Region weiter beschäftigen – da sind sich wohl alle Beteiligten einig. Wir bleiben für euch dran.1

Quellen

  1. Nordrhein-Westfalen: NRW-Ministerien lehnen Mikrohandel in der Drogenhilfe ab – n-tv.de


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