Saint Gobain Glass Deutschland verkauft ungenutzte Flächen in Porz – doch was darf dort gebaut werden? Wir verraten, was Bebauungsrecht und Altlasten bedeuten.
Porz hat eine lange Geschichte als Glasstadt – und die könnte sich gerade ein weiteres Stück verändern. Der Glashersteller Saint Gobain Glass Deutschland trennt sich von ungenutzten Teilen seines weitläufigen Werksgeländes in Porz. Frisch produzierte Glasscheiben rollen dort zwar weiterhin vom Band, doch große Teilflächen werden schlicht nicht mehr gebraucht.1
Konkret geht es um das Gelände nördlich des Kamins, das sich an die Porzer Wohnbebauung am Schmelzofen und am Concordia Platz anschließt. Dazu zählen leer stehende Hallen – und auch die Fläche, auf der das Zelt der Karnevalsgesellschaft Fidele Rezag steht, die dort ihre Karnevalssitzungen feiert. Seit Längerem stehen diese Flächen offiziell zum Verkauf.1
Eigentlich hätte die Stadt Köln in solchen Fällen das Vorkaufsrecht – doch bisher hat sie davon keinen Gebrauch gemacht. Politisch wäre eine Erweiterung der Wohnflächen in Porz durchaus willkommen, doch die Stadt gibt zu Grundstücksgeschäften grundsätzlich keine Auskunft. Politische Beobachter gehen davon aus, dass die Preisvorstellungen von Stadt und Unternehmen zu weit auseinanderliegen.1
Was dort überhaupt gebaut werden darf, ist durch gültige Bebauungspläne geregelt. Laut Presseamt der Stadt Köln bestehen für das Saint-Gobain-Gelände zwei rechtswirksame Bebauungspläne: Nr. 74392/03 für den nördlichen Bereich (rechtswirksam seit 2006) und Nr. 74389/02 für den südlichen Bereich (rechtswirksam seit 1974).1
Kurze Antwort: hauptsächlich Gewerbe. Der nördliche Bebauungsplan setzt überwiegend ein zoniertes Gewerbegebiet fest – Wohnnutzung ist dort unzulässig. Gleiches gilt für den südlichen Bereich. Einzig südlich angrenzend an die Straße Am Schmelzofen, die Heinrich-von-Kleist-Straße und die Theodor-Körner-Straße wäre planungsrechtlich ein allgemeines Wohngebiet (WA 2) denkbar.1
Allein aus dem Flächennutzungsplan lässt sich aber kein Baurecht ableiten – maßgeblich sind die beiden Bebauungspläne. Wer also auf große Wohnsiedlungen auf dem alten Fabrikgelände hofft, muss sich gedulden: Ohne Planänderung wird daraus so schnell nichts.1
Ein weiterer Knackpunkt: der Boden. Die Stadt weist darauf hin, dass es aufgrund der jahrzehntelangen Glasindustrie-Nutzung verschiedene Bereiche mit Schadstoffpotenzial gibt. Von diesen gehe in der aktuellen Situation zwar keine akute Gefahr aus – doch sobald die Nutzung geändert wird, sind weitere Untersuchungen und Gutachten zur Gefährdungsabschätzung Pflicht.1
Teile des Geländes liegen zudem auf einer verfüllten ehemaligen Kiesgrube, die durch die Glasindustrie zusätzlich überformt wurde. Die Umweltauswirkungen dieser Altablagerung sind laut Stadtverwaltung noch nicht abschließend untersucht – das dürfte potenzielle Käufer zumindest zum Nachdenken bringen.1
Porz war einst eine echte Glasstadt: Mehrere Glashütten mit imposanten Produktionsgebäuden, Schornsteinen und Verladekränen am Rhein prägten das Ortsbild und boten Tausenden Menschen Arbeit. Geblieben ist davon heute vor allem das Werk, in dem einst die Germania und die Rheinische Ziehglas AG (Rezag) produzierten – und in dem Saint Gobain Glass Deutschland noch immer hochwertiges Spezialglas herstellt.1
Was aus den freien Flächen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist: Ein Stück Porzer Industriegeschichte steht vor einem neuen Kapitel – wie das aussieht, entscheiden letztlich Kaufpreis, Bebauungsrecht und Bodengutachten.
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