Foto wurde mit
KI generiert
Köln-Marienburg: 60 Jahre alter Ahorn soll für Neubau fallen – Anwohner und BUND protestieren
24. August 2026

In Köln-Marienburg soll ein rund 60 Jahre alter Ahorn für einen Neubau gefällt werden. Anwohner und BUND kritisieren die Fällgenehmigung scharf.

Ein Baum, der Jahrzehnte überdauert hat – und jetzt weichen soll

Stell dir vor, du schaust seit 60 Jahren auf denselben Baum aus deinem Fenster – und plötzlich soll er weg. Genau das erlebt gerade Hartmut Keller in der Goethestraße in Köln-Marienburg. Der rund 60 Jahre alte Ahorn, der auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken steht, soll gefällt werden, um einem Neubau Platz zu machen. Und das sorgt für mächtig Wirbel.1

Was steckt dahinter?

Das Nachbargrundstück von Keller wurde vor etwa drei Jahren verkauft. Dort stand eine Villa aus dem Jahr 1935, in der lange eine Kinderärztin lebte. Der neue Eigentümer möchte das Gebäude abreißen und durch einen Neubau ersetzen – der höher werden und statt eines Kellers ein ausgebautes Souterrain bekommen soll. Und genau das ist das Problem: Die Wurzeln des alten Ahorns würden durch die Bauarbeiten unweigerlich zerstört werden.1

Keller selbst hat den Baum all die Jahre gepflegt. „Warum mein Vermieter – und damit der Eigentümer des Baums – mit der Fällung einverstanden ist, weiß ich nicht. Er hat keine Arbeit mit dem Baum, ich habe mich die ganzen Jahre um den Ahorn gekümmert“, sagt er. Gerade in den heißen Sommern sei der schattenspendende Ahorn „wirklich ein Segen“.1

Stadt erteilt Fällgenehmigung – trotz Baumschutz

Eigentlich ist der Ahorn als Laubbaum durch die Kölner Baumschutzsatzung geschützt, die seit 2023 gilt. Auf einem Privatgrundstück darf er deshalb nicht einfach so gefällt werden. Die Stadt Köln hat aber Ende März eine Fällgenehmigung erteilt – gemeinsam mit der Baugenehmigung für den Neubau.1

Die Begründung der Stadt: „Die Fällerlaubnis ist aufgrund des baurechtlichen Vorrangs gemäß § 7 der Baumschutzsatzung zu erteilen gewesen. Das zulässige Vorhaben kann sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen umgesetzt werden.“ Immerhin: Der Bauherr ist verpflichtet, fünf Ersatzbäume zu pflanzen. Außerdem muss die Fällung außerhalb der Schutzzeit stattfinden – in Nordrhein-Westfalen ist das starke Zurückschneiden oder Fällen von Bäumen vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich verboten.1

BUND schlägt Alarm

Für den BUND Köln ist die Entscheidung ein klares Ärgernis. Helmut Röscheisen vom BUND Köln macht deutlich: „Die erteilte Fällgenehmigung entspricht zwar der derzeitigen Regelung, ist aber aus Sicht des Umwelt- und Klimaschutzes strikt abzulehnen.“ Große Bestandsbäume wie dieser Ahorn – mit einem Stammumfang von insgesamt 290 Zentimetern – seien durch ihre Wohlfahrtswirkungen unverzichtbar: Sie spenden Schatten, regulieren das städtische Klima, filtern Schadstoffe, dämpfen Verkehrslärm und bieten Lebensraum für Vögel, Insekten und Kleinsäuger.1

Die Frage, die dabei im Raum steht: Hätte der Neubau nicht so geplant werden können, dass der Baum erhalten bleibt – auch wenn das Abstriche bei Höhe oder Grundriss bedeutet hätte? Die Stadt gibt dazu zu, dass das Umwelt- und Verbraucherschutzamt zwar auf eine Umplanung hinweisen, diese aber nicht erzwingen kann.1

Was bleibt?

Der Fall in Marienburg zeigt, wie angespannt das Verhältnis zwischen Bauentwicklung und Stadtbegrünung in Köln ist – besonders angesichts immer häufigerer und längerer Hitzewellen. Fünf neue Bäume klingen nach einem fairen Ausgleich, aber ein junger Ersatzbaum braucht Jahrzehnte, um auch nur ansatzweise die Leistung eines 60 Jahre alten Ahorns zu erbringen. Hartmut Keller und der BUND sehen das jedenfalls kritisch – und sie dürften mit dieser Meinung nicht allein sein.1

Quellen

  1. Kritik an Fällgenehmigung: Rund 60 Jahre alter Ahorn soll Neubau in Marienburg weichen – Kölner Stadt-Anzeiger


Diskutiere mit!
Anonym und ganz ohne Anmeldezwang!
Alle Kommentare werden von unserer Redaktion im Vorfeld geprüft.
Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© 2026 The Radio Group Holding GmbH

Newsletter

Wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Nachrichten, Staus und wichtigen Themen - ohne Dich zu nerven! 

Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuche es erneut.
Deine Anmeldung war erfolgreich.