Eine Familie aus Neuss erlebt Diskriminierung beim Hauskauf – wegen ihres Nachnamens. Wie ihr euch in NRW gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt wehren…
Eine eigene Wohnung oder sogar ein Haus finden – das ist auf dem angespannten Wohnungsmarkt ohnehin schon kein Spaß. Aber stell dir vor, du bekommst eine Absage, weil dein Nachname ausländisch klingt. Genau das ist einer Familie aus Neuss passiert – und der Fall zeigt, wie real Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt in NRW ist.1
Özlem Zengin-Zeytin und ihr Ehemann Rusen haben vor wenigen Monaten einen Sohn bekommen. Klar, die alte Wohnung ist zu klein – ein Haus mit Garten muss her, damit der Kleine draußen spielen kann. Bei der Suche auf Internetplattformen sind die beiden auf einen Bungalow im Neusser Stadionviertel aufmerksam geworden: ruhige Wohngegend, Einfamilienhäuser, perfekt für Familien.1
Als sie nach einem Besichtigungstermin fragten, kam vom Eigentümer eine Antwort, die sprachlos macht: In der Siedlung seien „keine Ausländer gewünscht“. Der Mailverkehr liegt dem WDR vor. Der Grund? Offenbar der türkisch klingende Nachname des Paares.1
Özlem Zengin-Zeytin ist in Deutschland geboren und hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Trotzdem sagt sie: „Wir sind immer noch schockiert, jedes Mal, wenn ich auch darüber nachdenke, ist es auch traurig, irgendwie schäme ich mich sogar dafür.“ Und noch etwas treibt sie um: „Seitdem ich einen Sohn habe, habe ich Angst, dass mein Sohn vielleicht auch damit konfrontiert werden könnte.“1
Die gute Nachricht: Du bist nicht schutzlos. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt Menschen vor Benachteiligung im Alltag – zum Beispiel aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht oder Behinderung. Regina Hermanns von den Beratungsstellen für Antidiskriminierungsarbeit ADA NRW empfiehlt Betroffenen, aktiv zu werden und eine Beschwerde zu formulieren.1
„Ich denke, das könnte auch von Erfolg gekrönt sein“, sagt Hermanns mit Blick auf den Fall der Neusser Familie. Ihr könnt euch also wehren – und das solltet ihr auch tun.
Was im Fall von Özlem Zengin-Zeytin so erschreckend offen zutage trat, ist leider meistens viel subtiler. Hermanns erklärt: „Wir sehen immer nur die Spitze des Eisberges, weil Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt sehr häufig subtil abläuft, sprich: die Betroffenen merken es in erster Linie gar nicht.“ In vielen Fällen heißt es einfach, die Wohnung sei schon vergeben – obwohl das gar nicht stimmt.1
Dass der eigene Name tatsächlich einen Unterschied macht, hat Özlem Zengin-Zeytin selbst ausprobiert: „Ich habe letztens unter einem deutschen Namen angerufen, bezüglich eines Exposés, und habe das tatsächlich bekommen, was ich mit meinem Namen nicht bekommen hab.“1
Anfang des Jahres hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs die Position von Betroffenen gestärkt. In einem ähnlichen Fall hatte eine Frau mit pakistanischem Namen gegen einen Makler geklagt, der ihr zunächst absagte – aber zusagte, als sie mit deutsch klingendem Namen erneut anfragte. Das Urteil zeigt: Der Rechtsweg lohnt sich.1
Wenn ihr auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert werdet oder jemanden kennt, dem das passiert ist, dann wendet euch an die Beratungsstellen für Antidiskriminierungsarbeit ADA NRW. Eine Beschwerde kann wirklich etwas bewegen. Özlem Zengin-Zeytin und ihr Mann lassen sich jedenfalls nicht unterkriegen – sie sind überzeugt, dass sie ihr Traumhaus früher oder später finden werden. Diese Einstellung verdient Respekt.1
Wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Nachrichten, Staus und wichtigen Themen - ohne Dich zu nerven!