Am Pollhans-Markt starb ein Hilfsarbeiter bei einem Unfall. Das Gericht sprach ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung gegen Betreiber und Mitarbeiter aus.
Ein tödlicher Unfall auf dem Pollhans-Markt hat nun gerichtliche Konsequenzen. Ein 39-jähriger Hilfsarbeiter stürzte im Oktober 2023 aus einer Höhe von zehn Metern von einem Kirmes-Geschäft und erlag seinen schweren Verletzungen. Das Amtsgericht Bielefeld hat entschieden, dass der Betreiber des Geschlechts sowie ein Mitarbeiter für den Vorfall verantwortlich sind.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Sicherheitsvorkehrungen an dem Kirmes-Geschäft nicht eingehalten wurden. Es stellte fest, dass das Geschäft manipuliert worden war und nicht betrieben hätte werden dürfen. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der umgekommene Mann nicht ausreichend eingewiesen wurde. Die Anwältin der Nebenklage, Nadia Zamni, betrachtet das Urteil als angemessen.
Die Verteidigung des Betreibers und des Mitarbeiters kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen, da sie der Ansicht ist, dass das Kirmes-Geschäft ordnungsgemäß betrieben werden konnte.
Der Betreiber des Kirmes-Geschäfts erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, während der Mitarbeiter zu acht Monaten verurteilt wurde. Beide Strafen wurden auf Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde der Betreiber zu einer Zahlung von 4000 Euro Schmerzensgeld an die Mutter des Opfers verurteilt, während der Mitarbeiter 2000 Euro an eine gemeinnützige Organisation spenden muss.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Verteidigung wartet auf das schriftliche Urteil, bevor sie die Berufung einlegt.
Dieser Vorfall hat die Sicherheitsstandards auf Kirmessen erneut ins Blickfeld gerückt und wirft grundlegende Fragen zur Verantwortung und Sicherheit im Schaustellergewerbe auf.
Quelle: WDR
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