In Dortmund-Scharnhorst hat eine 19-Jährige Pfefferspray in einem Supermarkt eingesetzt – 18 Menschen wurden verletzt, darunter ein Kind und ein Senior.
Was eigentlich ein ganz normaler Mittwoch-Einkauf in Dortmund-Scharnhorst sein sollte, wurde für viele Besucher eines Supermarkts zur echten Ausnahmesituation. Am 16. September kam es gegen 12 Uhr in der Gleiwitzstraße zu einem gefährlichen Vorfall, der 18 Menschen verletzt hat – darunter Kinder und Senioren.1
Im Eingangsbereich des Supermarkts gerieten zwei Gruppen mit je drei Personen in Streit. Die Situation eskalierte schnell: Eine 19-jährige Dortmunderin griff zu Tierabwehrspray – also Pfefferspray – und sprühte damit auf die andere Gruppe.1
Das Problem: Der Sprühnebel machte keinen Halt vor Unbeteiligten. Insgesamt 18 Personen im Alter zwischen 5 und 78 Jahren wurden durch den Pfefferspray-Nebel verletzt. Zwei von ihnen mussten sogar in Krankenhäuser gebracht werden.1
Als wäre das noch nicht genug, traf der Sprühnebel auch den Bäcker im Eingangsbereich des Supermarkts. Brötchen, Brote und Kuchenstücke im Wert von rund 2.500 Euro wurden kontaminiert und waren damit nicht mehr verkäuflich – einfach ungenießbar.1
Die Feuerwehr rückte ebenfalls an, kümmerte sich um die Verletzten und führte Messungen im Supermarkt durch. Das Ergebnis: Nach kurzer Zeit konnte der Laden wieder freigegeben werden.1
Die Polizei Dortmund ermittelt jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung. Wer also denkt, Pfefferspray sei ein harmloses Mittel zum Einsatz in einem Streit – dieser Fall zeigt eindrücklich das Gegenteil. Ein kurzer Sprühstoß kann dutzende Menschen treffen und einen kompletten Laden lahmlegen.1
Tierabwehrspray ist zwar legal erhältlich, darf aber nicht einfach gegen Menschen eingesetzt werden. Wer das dennoch tut, macht sich wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar – und das völlig zu Recht, wie dieser Fall in Dortmund-Scharnhorst zeigt. 18 Verletzte, darunter ein fünfjähriges Kind und eine 78-jährige Person – das ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein ernstes Vergehen.1
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