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17 Jahre krankgeschrieben: NRW-Lehrerin muss vor Gericht
27. Oktober 2026

Nach 17 Jahren Krankschreibung muss sich eine Lehrerin aus Wesel nun wegen Betrugs vor Gericht verantworten. Die Anklage: 248.000 Euro unrechtmäßig kassiert.

Neue Entwicklung: Anklage gegen Lehrerin aus Wesel erhoben

Im Fall der jahrelang krankgeschriebenen Lehrerin aus NRW gibt es jetzt eine wichtige Neuigkeit: Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat offiziell Anklage erhoben. Wie oe24.at berichtet, muss sich die 62-jährige Pädagogin vom Berufskolleg Wesel nun wegen des Verdachts auf Betrug vor Gericht verantworten. Seit 2009 hat die Frau nicht mehr unterrichtet, ihr Gehalt aber trotzdem weiter kassiert.

Darum geht’s bei der Anklage

Nach Angaben von oe24.at umfasst die Anklage allerdings nur den Zeitraum von März 2021 bis März 2025 – frühere Jahre seien bereits verjährt. In diesen vier Jahren soll die Lehrerin ihrer Schule zehn falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt haben. Die Ermittler sind laut dem Bericht davon überzeugt, dass die Frau in Wahrheit arbeitsfähig war. Insgesamt soll sie so rund 248.000 Euro unrechtmäßig erhalten haben.

Zusätzlich wird ihr Urkundenfälschung vorgeworfen: Die Frau, die aktiv Tauchsport betreibt, soll zwei Tauchtauglichkeitsbescheinigungen selbst ausgestellt haben – unter dem Namen einer Ärztin, die es laut oe24.at gar nicht gibt.

Hausdurchsuchung schon im März

Schon im März hatte die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung bei der Frau bestätigt, wie oe24.at berichtet. Es gab damals auch Hinweise, dass sie während ihrer Krankschreibung als Heilpraktikerin gearbeitet und an einem Gründungswettbewerb teilgenommen haben soll. Diese Vorwürfe ließen sich laut dem Bericht aber nicht konkret erhärten.

Fragen zur Kontrolle im öffentlichen Dienst

Der Fall wirft laut oe24.at auch ein Schlaglicht auf die Kontrollmechanismen im öffentlichen Dienst: Obwohl die Lehrerin jahrelang nicht unterrichtete, sei offenbar keine amtsärztliche Untersuchung veranlasst worden. Deshalb läuft inzwischen auch ein Disziplinarverfahren – und zwar nicht nur gegen die Frau selbst, sondern auch gegen einen Mitarbeiter der Bezirksregierung Düsseldorf.

Das Land hat die Pädagogin bereits in den Ruhestand versetzt, dagegen wehrt sie sich aber rechtlich. Das Disziplinarverfahren ruht nach Angaben von oe24.at bis zum Abschluss des Strafverfahrens. Zu den Vorwürfen hat sich die Frau bislang nicht geäußert. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quellen


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