Bundespolizei erlässt Verordnung zum Verbot gefährlicher Gegenstände während der Allerheiligenkirmes in Soest.
Anlässlich der Allerheiligenkirmes in Soest hat die Bundespolizei eine Allgemeinverfügung für den Bahnhof Soest erlassen. Vom 4. November 2025, 00:00 Uhr bis zum 10. November 2025, 23:59 Uhr ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen am Bahnhof untersagt. Dieses Verbot umfasst Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie sämtliche Arten von Messern. Auch Nachbildungen von Schusswaffen sowie Schlagstöcke und Reizstoffsprühgeräte sind eingeschlossen.
Das Mitführverbot soll die Sicherheit im Bahnverkehr erhöhen und als Gefahrenfilter für die Allerheiligenkirmes dienen. Die Bundespolizei wird während der Kirmes verstärkt im Bahnhof Soest präsent sein, um die Einhaltung der Verfügung zu überwachen. Bei Verstößen gegen das Verbot können Zwangsgelder, Bußgelder oder strafrechtliche Verfahren verhängt werden. Die Öffentlichkeit wird durch Plakate im Bahnhof über das bestehende Verbot informiert.
Während der Allerheiligenkirmes wird zudem eine provisorische Wache der Bundespolizei in der Bahnhofsstraße eingerichtet. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Bundespolizei erhältlich.
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