Zum Schutz der Besucher wird das Mitführen von gefährlichen Gegenständen am Hauptbahnhof Bielefeld verboten.
Im Rahmen der bevorstehenden Open-Air-Veranstaltung „Treppentanz“ am 19. Juli 2025 hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese besagt, dass im Zeitraum vom 19. Juli 2025, 00:00 Uhr bis zum 20. Juli 2025, 23:59 Uhr, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bielefeld verboten ist.
Das Verbot umfasst unter anderem Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie verschiedene Arten von Messern, Nachbildungen von Schusswaffen, Schlagstöcke und Reizstoffsprühgeräte. Die Einhaltung der Verfügung wird durch verstärkte Kontrollen überwacht. Verstöße können mit einem Zwangsgeld, Bußgeld oder einem Strafverfahren geahndet werden.
Bisher wurden in den letzten zwölf Monaten 56 Vorfälle registriert, bei denen Personen mit Waffen oder gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bielefeld aufgegriffen wurden. Zudem sind für die kommenden Veranstaltungen am 16. und 17. August 2025 sowie am 13. und 14. September 2025 ähnliche Regelungen vorgesehen.
Informationen zu spezifischen Ausnahmen können auf der Website der Bundespolizei eingesehen werden. Plakate im Hauptbahnhof werden ebenfalls auf die bestehende Verbotszone hinweisen.
Bundespolizei
0251 97437 -1011
presse.ms@polizei.bund.de
https://www.bundespolizei.de
Wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Nachrichten, Staus und wichtigen Themen - ohne Dich zu nerven!
Wir schätzen Ihren Beitrag! Wenn Sie Fragen haben, uns Feedback geben oder einfach nur Hallo sagen möchten, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns über das unten angegebenen Kontaktformular zu kontaktieren.