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Allgemeinverfügung zum Verbot gefährlicher Gegenstände in Bielefeld

Für den Hauptbahnhof Bielefeld gilt am 13. September ein Verbot gefährlicher Gegenstände anlässlich einer Veranstaltung.

Allgemeinverfügung zum Verbot gefährlicher Gegenstände

Am Samstag, den 13. September 2025, tritt eine Allgemeinverfügung in Kraft, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände im Hauptbahnhof Bielefeld untersagt. Dies geschieht im Rahmen der Open-Air-Veranstaltung „Treppentanz“.

Das Mitführverbot gilt vom 13. September, 00:00 Uhr, bis zum 14. September, 23:59 Uhr. Darunter fallen Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art. Auch Nachbildungen von Schusswaffen, Schlagstöcke und Reizstoffsprühgeräte sind von diesem Verbot umfasst.

Die Maßnahme soll zur Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr beitragen und dient als Gefahrenfilter für die Veranstaltung im innerstädtischen Bereich. Um die Einhaltung der Verfügung zu gewährleisten, sind verstärkte Kontrollen durch die Bundespolizei vorgesehen. Verstöße können mit einem Zwangsgeld, Bußgeld oder sogar Strafverfahren geahndet werden.

Plakate im Hauptbahnhof informieren über die geltenden Regelungen. Hintergrund dieser Maßnahme sind 56 Vorfälle in und um den Hauptbahnhof Bielefeld, bei denen in der Vergangenheit Waffen oder gefährliche Gegenstände mitgeführt wurden.

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