Ein Autofahrer wurde auf der Autobahn 30 bei Ibbenbüren mit fast doppelt so hoher Geschwindigkeit wie erlaubt gemessen.
In der Nacht zu Donnerstag wurde ein Autofahrer auf der Autobahn 30 in Richtung Amsterdam von einer mobilen Messanlage erfasst. Er war mit 156 km/h unterwegs, obwohl dann nur eine Geschwindigkeit von 80 km/h erlaubt ist. Dies bedeutet eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Betroffene hatte ein Fahrzeug mit niederländischem Kennzeichen.
Der vorliegende Bußgeldregelsatz für diesen Verstoß beträgt 700 Euro, zudem werden dem Fahrer zwei Punkte im Fahreignungsregister angerechnet und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt. Aufgrund der erheblichen Überschreitung der Geschwindigkeit könnte das Bußgeld zudem verdoppelt werden. Bei Dunkelheit ist das Fahren mit solch hohen Geschwindigkeiten besonders gefährlich. Durch eingeschränkte Sicht und verlängerte Reaktionszeiten besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.
Der Vorfall hebt die Bedeutung der Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen hervor, um sowohl sich selbst als auch andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
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