Eine 31-jährige Bielefelderin wurde Opfer eines Online-Betrugs. Die Polizei warnt vor dieser Masche.
Eine 31-jährige Bielefelderin erstattete im März Anzeige wegen eines Online-Betrugs. Sie hatte für eine gebrauchte Babytrage etwa 50 Euro bezahlt, die Ware jedoch nie erhalten.
Die Betrugsmasche ereignete sich auf einer Plattform für Secondhand-Waren. Die Verkäuferin bot die Babytrage privat an und lehnte es ab, über das sichere System der Plattform zu verkaufen. Die Bielefelderin übermittelte das Geld in Echtzeit ohne Gebühren, jedoch auch ohne Käuferschutz. Nachdem der Betrag transferiert wurde, erhielt sie die Ware nicht. Außerdem tauchte das Produkt am folgenden Tag erneut als „verkauft“ in der Anzeige auf.
Eine genauere Überprüfung der Verkaufsangebote zeigte, dass der Account der Verkäuferin positive Bewertungen hatte, die jedoch von mehreren betrügerischen Konten stammten, die sich gegenseitig bewertet hatten.
Die Polizei warnt vor der Gefahr, ohne Käuferschutz bei unbekannten Personen zu kaufen. Solche Gebührentransaktionen sind besonders anfällig für Betrug, da die Betroffenen keine Möglichkeit haben, das Geld zurückzufordern.
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