Nach einem Angriff am Berliner Platz in Bottrop hat die Polizei Recklinghausen einem 17-Jährigen ein dreimonatiges Betretungsverbot für den ZOB ausgesprochen.
Am vergangenen Wochenende ist es am Berliner Platz in Bottrop zu einem handfesten Vorfall gekommen, der jetzt Konsequenzen hat. Zwei 17-Jährige aus Bottrop sollen zwei Männer im Alter von 49 und 53 Jahren geschlagen und getreten haben. Damit nicht genug: Die Jugendlichen sollen außerdem versucht haben, die Handys der Männer zu rauben – und sollen dabei sogar mit einem Hockeyschläger auf sie losgegangen sein. Die beiden Männer wurden dabei leicht verletzt.1
Die Polizei konnte die beiden Tatverdächtigen kurz nach der Tat stellen. Jetzt zieht die Polizei Recklinghausen die Konsequenzen – und die haben es in sich.1
Gegen einen der beiden 17-Jährigen hat die Polizei Recklinghausen ein Bereichsbetretungsverbot ausgesprochen. Das bedeutet: Der Jugendliche darf den Bereich rund um den ZOB in Bottrop für zunächst drei Monate nicht mehr betreten. Hält er sich nicht daran, droht ihm eine Geldstrafe von 500 Euro.1
Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen macht dabei klar, was hinter dieser Maßnahme steckt: „Das Bereichsbetretungsverbot ist in diesem Fall ein deutliches Signal – nicht nur an den Betroffenen, sondern auch an andere. Der öffentliche Raum gehört allen Menschen. Wir schreiten konsequent ein und schöpfen alle rechtlichen Möglichkeiten aus, die uns zur Verfügung stehen, wenn einzelne Personen durch ihr Verhalten die Sicherheit anderer gefährden.“1
Und weiter: „Unser Ziel ist klar: Die Menschen sollen sich am ZOB und in der Bottroper Innenstadt sicher fühlen. Wer Regeln missachtet und Straftaten begeht, muss wissen, dass Polizei und Ordnungsbehörden reagieren.“1
Der ZOB und sein Umfeld sind kein neues Thema für die Behörden. Schon seit mehreren Jahren steht der Bereich im Fokus der Polizei Recklinghausen. Die Maßnahmen dort sind fester Bestandteil des Programms „PräsenzPlus“.1
Was steckt dahinter? Gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst und weiteren Netzwerkpartnern setzt die Polizei auf regelmäßige Präsenz, Kontrollen und gezielte Schwerpunkteinsätze. Der Bereich wird im täglichen Dienst mehrfach bestreift – und auch die Mobile Wache ist regelmäßig am ZOB im Einsatz. Sie dient den Menschen dort als direkte Anlaufstelle.1
Der Fall zeigt, dass die Polizei Recklinghausen bereit ist, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, wenn es um die Sicherheit im öffentlichen Raum geht. Das Betretungsverbot ist dabei ein klares Zeichen – sowohl für den betroffenen Jugendlichen als auch für alle anderen: Am ZOB in Bottrop gilt Null Toleranz gegenüber Gewalt und Kriminalität. Wer sich dort daneben benimmt, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen.1
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