Am Flughafen Köln/Bonn wurde eine 34-jährige Irakerin mit einer gefälschten ID-Karte aufgegriffen. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Am Abend des 1. September kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei eine 34-jährige irakische Staatsangehörige, die aus Malta eingereist war. Während der Überprüfung der von ihr vorgelegten schwedischen ID-Karte stellten die Beamten erhebliche Zweifel an deren Echtheit fest. Nach eingehender Prüfung durch Fachkundige der Bundespolizei wurde eindeutig festgestellt, dass es sich um eine Totalfälschung handelte.
Die Frau konnte keine weiteren Dokumente vorlegen, die ihre rechtmäßige Einreise oder ihren Aufenthalt in Deutschland belegten. Dies führte zu einem Verdacht auf unerlaubten Aufenthalt und Urkundenfälschung. Die Bundespolizei nahm sie mit zur Dienststelle, wo die gefälschte ID-Karte und ihr Mobiltelefon sichergestellt wurden. Eine Vernehmung wurde mit Unterstützung eines arabischsprachigen Dolmetschers durchgeführt, dabei äußerte die Frau ein Schutzersuchen.
Nach Abschluss der Ermittlungen erhielt die Frau eine Anlaufbescheinigung für die Landeserstaufnahmeeinrichtung Bochum. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet, was die Bedeutung der Kontrollen an deutschen Flughäfen unterstreicht.
Hinweise & Kontakt: Allgemeine Kontaktmöglichkeiten finden sich auf der offiziellen Webseite der Behörde.
Bundespolizei
https://www.bundespolizei.de
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