Die Bundespolizei in NRW sorgt für mehr Sicherheit an Bahnhöfen mit einem temporären Mitführverbot gefährlicher Gegenstände.
Die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 26. Juni 2026 bis zum 28. Juni 2026 das Mitführen gefährlicher Gegenstände an mehreren Bahnhöfen und auf bestimmten Bahnstrecken untersagt. Diese Maßnahme soll die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsräumen erhöhen. Betroffene Bahnhöfe sind unter anderem Bonn Hbf., Dortmund Hbf., Düsseldorf Hbf., Köln Hbf. und weitere.
Das Mitführverbot umfasst unter anderem Feuerwaffen, Messer und andere potenziell gefährliche Gegenstände. Bei Verstößen drohen Platzverweise, Bahnhofsverbote oder Zwangsgelder. Auch wenn bereits in 2025 ein leichter Rückgang von Gewaltdelikten festgestellt wurde, bleibt die Lage an Großstadtbahnhöfen angespannt.
Durch verstärkte Kontrollen wird darüber hinaus versucht, Gewaltkriminalität präventiv zu bekämpfen und ein sicheres Umfeld für die Reisenden zu schaffen. Weiterführende Informationen zur Allgemeinverfügung sind auf der Homepage der Bundespolizei verfügbar.
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