Kontrolle am Kölner Hauptbahnhof: Mann mit Messer verstoßt erneut gegen Allgemeinverfügung.
Am Morgen des 9. Dezember führten Bundespolizisten eine Kontrolle im Kölner Hauptbahnhof durch. Gegen 08:00 Uhr überprüften die Beamten einen 59-jährigen belgischen Staatsbürger in der A-Passage. Diese Maßnahme erfolgte im Rahmen der geltenden Allgemeinverfügung, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände am Hauptbahnhof verbietet.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann ein 26 cm langes Filetiermesser in seiner Tasche mitführte. Er hatte zuvor auf Fragen zu möglichen gefährlichen Gegenständen verneint und einer Durchsuchung zugestimmt. Das Messer wurde als gefährlicher Gegenstand eingestuft. Der 59-Jährige gab an, das Messer zur Selbstverteidigung zu tragen.
Der Mann war bereits in der Vergangenheit wegen eines ähnlichen Verstoßes aufgefallen. Am 6. Dezember hatte er ebenfalls ein Messer mitgeführt. Aufgrund des wiederholten Verstoßes wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro festgesetzt, welches der Betroffene jedoch nicht vor Ort bezahlen konnte. Zudem wird gegen ihn eine Ordnungswidrigkeitenanzeige eingeleitet.
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