Die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen erlässt ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an 16 Bahnhöfen über den Jahreswechsel.
Die Bundespolizei Nordrhein-Westfalen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen an 16 Bahnhöfen vorübergehend untersagt. Diese Maßnahme soll die Sicherheit und Ordnung an den Bahnhöfen, insbesondere während des Jahreswechsels, gewährleisten und potenzielle Gefahren präventiv minimieren.
Das Mitführverbot gilt vom 31. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 in den folgenden Bahnhöfen: Dortmund Hbf, Bochum Hbf, Essen Hbf, Gelsenkirchen Hbf, Recklinghausen Hbf, Hagen Hbf, Münster Hbf, Bielefeld Hbf, Hamm Hbf, Düsseldorf Hbf, Duisburg Hbf, Mönchengladbach Hbf, Wuppertal Hbf, Oberhausen Hbf, Köln Hbf und Bonn Hbf. Der Geltungsbereich umfasst die jeweiligen Bahnhofsgebäude sowie die Gleisanlagen.
Zur Durchsetzung dieser Verfügung wird die Bundespolizei verstärkt Kontrollen in den betroffenen Bahnhöfen durchführen. Reisende sollten mit einem erhöhten Maß an Gepäckprüfungen rechnen. Verstöße gegen das Mitführverbot können mit einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot oder einem Beförderungsausschluss geahndet werden. Zudem kann bei Verstößen gegen das Waffengesetz eine Ordnungswidrigkeit oder sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Das Mitführverbot umfasst unter anderem Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen sowie andere Gegenstände, die potenziell zu erheblichen Verletzungen führen können. Weitere Informationen über Ausnahmen und spezifische Bestimmungen sind auf der Homepage der Bundespolizei abrufbar. Außerdem sind in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehängt, die auf das bevorstehende Mitführverbot hinweisen.
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