Bei einer Kontrolle am Flughafen Köln/Bonn wurden mehrere Wurfsterne sichergestellt.
Am Mittwochnachmittag stellte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn während einer Luftsicherheitskontrolle mehrere verbotene Gegenstände sicher. Ein 35-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus Recklinghausen hatte drei Wurfsterne in seinem Gepäck dabei. Die Metallgegenstände wurden bei der Kontrolle entdeckt, woraufhin die Polizei hinzugezogen wurde.
Der Reisende gab an, die Wurfsterne zuvor in Japan als Souvenir gekauft zu haben und nicht zu wissen, dass sie sich noch in seiner Tasche befanden. Jedoch gelten solche Gegenstände nach dem deutschen Waffengesetz als verbotene Waffen, deren Besitz eine Straftat darstellt.
Die Wurfsterne wurden sichergestellt und es wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet. Zudem folgte ein Verfahren nach dem Luftsicherheitsgesetz. Nach den polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Reise mit einem Flug nach London fortsetzen. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass viele im Ausland erhältliche Gegenstände in Deutschland unter das Waffenrecht fallen und daher nicht mitgeführt werden dürfen.
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