Ein 32-jähriger Niederländer wurde bei Grenzkontrollen auf der Autobahn 3 festgenommen. Grund ist eine ausstehende Geldstrafe aufgrund von Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.
Am späten Mittwochabend, den 20. August 2025, führten Beamte der Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der Autobahn 3 am Rastplatz Knauheide eine Kontrolle durch. Ein 32-jähriger Mann aus den Niederlanden wurde dabei überprüft.
Der Mann reiste über den ehemaligen Grenzübergang Elten-Autobahn in das Bundesgebiet ein und legte den Beamten eine gültige niederländische Identitätskarte vor. Eine weitere Überprüfung seiner Personalien ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz vorliegt. Dieser Haftbefehl ist resultierend aus einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, den der Mann im Dezember 2022 begangen hatte.
Damals führte er Feuerwerkskörper ohne die erforderliche Genehmigung bei einer Kontrolle in Waldsassen ein. Im April 2023 wurde er deshalb vom Amtsgericht Tirschenreuth zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 25 Euro oder einer Haftstrafe von 120 Tagen verurteilt. Da er die fällige Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er vor Ort verhaftet und zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht.
Am Donnerstagmorgen wird der Mann dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vorgeführt, um den Haftbefehl zu eröffnen.
Bundespolizeiinspektion Kleve
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