Die Bundespolizei führt vom 09. bis 11. Januar verstärkt Kontrollen an Bahnhöfen durch. Ein Mitführverbot gefährlicher Gegenstände wird durchgesetzt.
Vom 09. bis 11. Januar wird die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen besondere Kontrollen an Bahnhöfen durchführen. Diese Maßnahme erfolgt, um die Sicherheit in den öffentlichen Verkehrsräumen zu erhöhen. Die Kontrolle konzentriert sich auf Bahnhöfe, die in den letzten Monaten durch eine erhöhte Zahl von Gewaltdelikten aufgefallen sind.
Im Rahmen einer Allgemeinverfügung ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände an ausgewählten Bahnhöfen und Bahnstrecken untersagt. Dies betrifft insbesondere die Hauptbahnhöfe in Köln sowie die Bahnstrecke von Köln Messe/Deutz bis nach Köln-Chorweiler-Nord, einschließlich der Haltepunkte in diesem Bereich.
Die Reisenden werden gebeten, sich auf verstärkte Kontrollen ihrer Taschen und Gepäckstücke einzustellen. Bei Verstößen gegen das Mitführverbot können Platzverweise und andere Sanktionen ausgesprochen werden. Die Bundespolizei weist zudem darauf hin, dass das Verbot auch Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen umfasst.
Für weitere Informationen zur Allgemeinverfügung und den spezifischen Ausnahmen können die Reisenden die offizielle Webseite der Bundespolizei aufsuchen.
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