39-Jährige entgeht Haft durch Zahlung von 2.486 Euro.
Am Samstagmorgen kontrollierten Bundespolizisten eine 39-jährige türkische Staatsangehörige am Flughafen Köln/Bonn bei ihrer Ausreise nach Istanbul. Dabei stellten die Beamten fest, dass gegen die Frau ein Haftbefehl vorlag, ausgestellt durch die Staatsanwaltschaft Duisburg. Der Haftbefehl war aufgrund des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt erlassen worden.
Die Frau hatte die Wahl zwischen einer Geldstrafe in Höhe von 2.486 Euro oder der Verbüßung einer Haftstrafe von 62 Tagen. Nachdem die Bundespolizei sie festgenommen und zur Dienststelle gebracht hatte, konnte sie den geforderten Betrag vollständig begleichen. Dadurch entging sie der Haftstrafe, verspätete sich jedoch für ihren Flug nach Istanbul, den sie nicht mehr antreten konnte. Nach Abschluss aller verfahrensrechtlichen Maßnahmen wurde sie entlassen und musste sich um eine neue Reisemöglichkeit kümmern.
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