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Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl auf Autobahn 52

Bundespolizei stoppt einen Reisenden, der einen Haftbefehl vorweist. Mit Geldstrafe wird Haftstrafe abgewendet.

Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl im Rahmen der Grenzkontrollen

Am Samstagnachmittag, dem 16. August 2025, überprüfte die Bundespolizei während der Grenzkontrollen auf der Autobahn 52 einen grenzüberschreitenden Reisebus. In diesem befand sich ein 35-jähriger Mann aus Kamerun, der von Brüssel nach Hannover reiste.

Bei der Überprüfung stellte die Bundespolizei fest, dass gegen den Reisenden ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Missbrauchs von Ausweispapieren vorlag. Um eine drohende Haftstrafe von 59 Tagen abzuwenden, zahlte ein Bekannter des Mannes die damit verbundene Geldstrafe in Höhe von 590 Euro im Bundespolizeirevier Duisburg.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde dem Mann die Weiterreise gestattet.

Für weitere Informationen sind die zuständigen Behörden über die folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichbar:

Bundespolizeiinspektion Kleve
Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve
Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
Webseite: www.bundespolizei.de

Kontakt für Hinweise / Pressestelle

Bundespolizeiinspektion Kleve
(02821) 7451-0
presse.kle@polizei.bund.de
https://www.bundespolizei.de

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