Bei Grenzkontrollen auf der Autobahn 57 wurde ein Haftbefehl gegen einen 27-jährigen Syrer vollstreckt. Details zu den Vorfällen.
Im Rahmen der aktuell wieder eingeführten Grenzkontrollen hat die Bundespolizei am Donnerstagnachmittag, 14. August 2025, auf der Autobahn 57 an der Anschlussstelle Uedem einen Haftbefehl vollstreckt.
Ein 27-jähriger Mann aus Syrien war als Beifahrer eines Fahrzeugs in Richtung Niederlande unterwegs. Bei einer Kontrolle gab er seinen deutschen Aufenthaltstitel an die Beamten weiter. Eine Überprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf einen Haftbefehl gegen ihn wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz ausgestellt hatte. Der Beschuldigte musste eine Geldstrafe von 288 Euro begleichen oder eine dreitägige Haftstrafe antreten.
Zusätzlich wurde der Mann auch von den Behörden in Düsseldorf und Sachsen-Anhalt in Bezug auf ein Fahrverbot gesucht. Da er keinen Führerschein vorlegte, wurde dieser ebenfalls einbehalten. Nachdem die Geldstrafe bei der Bundespolizei entrichtet wurde, konnte der Syrer seine Reise fortsetzen.
Am gleichen Tag nahm die Bundespolizei einen 17-jährigen Niederländer auf der Autobahn 3 in Gewahrsam. Auch er war als Beifahrer eines aus den Niederlanden zugelassenen Fahrzeugs eingereist. Aufgrund einer Ausschreibung niederländischer Behörden für seine Ingewahrsamnahme wurde er dem zuständigen Jugendamt in Emmerich übergeben.
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