Am 5. August nahm die Bundespolizei am Flughafen Dortmund und Hauptbahnhof Gelsenkirchen zwei Männer mit Haftbefehlen fest.
Am 5. August kam es sowohl am Flughafen Dortmund als auch am Hauptbahnhof Gelsenkirchen zu Festnahmen von Personen, gegen die offene Haftbefehle vorlagen.
Gegen 9 Uhr wurde ein deutscher Staatsangehöriger am Flughafen beim Einreisekontrolle eines Fluges aus Skopje entdeckt. Eine Überprüfung ergab, dass gegen den 53-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln vorlag. Der Mann war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht. Er konnte die geforderte Geldstrafe von 2100 Euro aufbringen, wodurch er einer Ersatzfreiheitsstrafe entging. Nach der Erledigung der Angelegenheiten wurde er aus der Dienststelle entlassen.
Am Hauptbahnhof Gelsenkirchen wurde gegen 14 Uhr ein bulgarischer Staatsangehöriger kontrolliert. Auch hier ergab die Überprüfung, dass ein aktueller Haftbefehl zur Festnahme vorlag. Er war wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt worden und hatte eine Geldstrafe von 100 Euro zu zahlen oder eine fünf Tage währende Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Da der 39-Jährige nicht in der Lage war, die Geldsumme aufzubringen, wurde er im Anschluss an die Maßnahmen an die Justizvollzugsanstalt überstellt.
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