Ein 42-Jähriger wurde aufgrund eines Haftbefehls am Hauptbahnhof Aachen festgenommen.
Am Hauptbahnhof Aachen kam es zu einem besonderen Vorfall, als ein 42-jähriger deutscher Staatsbürger die Dienststelle betrat. Er informierte die Beamten darüber, dass er vor einem halben Jahr seine Partnerin als vermisst gemeldet hatte. Da diese nun wieder aufgefunden worden sei, gab er seiner Erleichterung Ausdruck.
Bei der Überprüfung seiner Identität stellte sich jedoch heraus, dass gegen ihn ein offener Untersuchungshaftbefehl vorlag. Dieser war aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erlassen worden. Der Mann ist zudem mehrfach vorbestraft und unterliegt derzeit einer Reststrafenbewährung aus einer vorangegangenen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von über sechs Jahren.
Während einer Durchsuchung seiner Person fand die Polizei außerdem einen gefälschten Schweizer Führerschein, was zu einer weiteren Strafanzeige wegen des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise führte. Der Beschuldigte wurde daraufhin der Staatsanwaltschaft Aachen überstellt und in die Justizvollzugsanstalt Aachen gebracht.
Des Weiteren gelang es einem 34-jährigen Mann aus Russland, seine Haftstrafe von 50 Tagen oder die Zahlung einer Geldstrafe von 1500 Euro wegen Sachbeschädigung zu umgehen. Er war aus Belgien mit einem Reisebus eingereist, und sein Arbeitgeber übernahm die Zahlung der Geldstrafe bei der Polizei in Mönchengladbach, sodass der Mann seine Reise fortsetzen konnte.
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