Die Bundespolizei hat in Nordrhein-Westfalen mehrere Haftbefehle durchgesetzt. Dabei wurde auch ein gefälschter Führerschein sichergestellt.
Im Rahmen vorübergehender Grenzkontrollen, die seit dem 16. September 2024 in Nordrhein-Westfalen bestehen, hat die Bundespolizei am Wochenende mehrere Haftbefehle vollstreckt.
Am Freitagabend, dem 22. August 2025, wurde ein 22-jähriger Mann aus Lettland als Beifahrer eines Fahrzeugs kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im Straßenverkehr vorlag. Da er die fällige Geldstrafe von 2100 Euro nicht zahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer 35-tägigen Haftstrafe in ein Gefängnis in Kleve überführt.
Am folgenden Tag, dem 23. August 2025, kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 40 einen 28-jährigen Tschechen. Auch er war aufgrund eines Haftbefehls wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht. Der Mann zahlte die fällige Geldstrafe von 975 Euro und durfte seine Reise fortsetzen.
Bei einer weiteren Kontrolle auf der Bundesstraße 9 in Kranenburg wurde ein 24-jähriger Portugiese überprüft. Er zeigte einen gültigen Reisepass und einen gefälschten Führerschein vor. Der gefälschte Führerschein wurde sichergestellt, die Weiterfahrt des Mannes wurde jedoch untersagt.
Die Bundespolizei bleibt weiterhin aktiv, um die Sicherheit an den Grenzübergängen zu gewährleisten.
Bundespolizeiinspektion Kleve
(02821) 7451-0
presse.kle@polizei.bund.de
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