Die Bundespolizei setzte Haftbefehle während Grenzkontrollen in NRW durch.
Am Freitag, den 7. November 2025, führte die Bundespolizei im Rahmen vorübergehender Grenzkontrollen auf der Bundesstraße 9 in Kranenburg Kontrollen durch. Dabei wurde ein 38-jähriger polnischer Fahrer eines Personenkraftwagens festgestellt. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Kleve gegen ihn einen Haftbefehl wegen Diebstahls erlassen hatte. Der Mann wurde daraufhin verhaftet und zur Bundespolizeiinspektion in Kleve gebracht. Dort zahlte er die fällige Geldstrafe von 2400 Euro und konnte so eine 48-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
Am Samstagabend, den 8. November 2025, wurde ein 26-jähriger rumänischer Beifahrer in einem Personenkraftwagen auf der Bundesautobahn 3 kontrolliert. Auch gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen Diebstahls vor. Der Mann zahlte eine Geldstrafe von 340 Euro und konnte damit eine 34-tägige Haftstrafe abwenden. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde ihm die Weiterreise gestattet.
Ebenfalls am Samstagabend wurde ein 30-jähriger Rumäne als Fahrer eines in Kempen-Krefeld zugelassenen Personenkraftwagens auf der Bundesautobahn 61 kontrolliert. Bei ihm wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Krefeld festgestellt. Auch er zahlte die erforderliche Geldstrafe von 400 Euro, um einer 13-tägigen Haftstrafe zu entgehen, und durfte anschließend weiterreisen.
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