Die Bundespolizei hat am 1. April 2026 mehrere Haftbefehle im Grenzgebiet vollstreckt.
Am 1. April 2026 führte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen mehrere Festnahmen durch. In Elten wurde ein 28-jähriger Rumäne kontrolliert, der als Fahrer eines in den Niederlanden zugelassenen Fahrzeugs ins Bundesgebiet einreiste. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten wegen Diebstahls vorlag. Der Mann wurde verhaftet und zur Verbüßung seiner viermonatigen Haftstrafe in das Gefängnis Kleve gebracht.
In der Mittagszeit überprüfte die Bundespolizei am Bahnhof Kleve einen 34-jährigen Deutschen. Die Überprüfung ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Da der Mann die fällige Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro nicht zahlen konnte, wurde auch er zur Verbüßung einer 20-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis Kleve gebracht.
Am selben Tag kontrollierte die Bundespolizei zudem eine 62-jährige Deutsche, die von einer Reise aus Essaouira, Marokko, zurückkehrte. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass sie mit einem Haftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gesucht wurde. Die Frau konnte die ausstehende Geldstrafe von 140 Euro vor Ort begleichen und entging somit einer siebentägigen Haftstrafe, bevor sie ihre Reise fortsetzte.
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