Bundespolizei setzt Haftbefehle um; wichtig für Grenzkontrollen bei Kleve, Kempen und Gronau.
Im Rahmen vorübergehend wiedereingeführter Binnengrenzkontrollen führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen Kontrollen durch. Am Donnerstagnachmittag, den 7. August 2025, wurde am Bahnhof in Gronau ein 59-jähriger Litauer kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass gegen ihn zwei Haftbefehle von der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Diebstahls vorliegen. Der Mann hatte ausstehende Geldstrafen in Höhe von insgesamt 4000 Euro oder eine Haftstrafe von 133 Tagen zu verbüßen. Da er die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er verhaftet und in ein Gefängnis nach Münster gebracht.
Am gleichen Abend wurde außerdem ein 36-jähriger Ungar auf der Autobahn 52 kontrolliert. Der Mann legte seine ungarische Identitätskarte vor. Bei der Überprüfung fand die Polizei zwei Fahndungsnotierungen. Ein Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft München I wegen Verstoßes gegen das Antidopinggesetz sowie ein weiterer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis von der Staatsanwaltschaft Dresden lagen vor. Der Ungar konnte die erforderlichen 3090 Euro zur Vermeidung der Haftstrafe zahlen und durfte seine Reise nach Abschluss der Maßnahmen fortsetzen.
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