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E-Scooter-Chaos im Rhein-Erft-Kreis: Drogen, Alkohol und ein verletztes Kind
15. Oktober 2026

E-Scooter-Kontrollen im Rhein-Erft-Kreis decken frisierte Flitzer, Drogenfahrt und Alkohol am Lenker auf – ein Kind wurde bei einem Unfall leicht verletzt.

Wenn der E-Scooter zum Problem wird

E-Scooter sind praktisch, schnell und mega beliebt – aber wenn’s drauf ankommt, wird aus dem lockeren Roll-Spaß schnell ein ernstes Problem. Das zeigt ein richtig wilder Tag im Rhein-Erft-Kreis: Am Mittwoch und in der Nacht zu Donnerstag mussten Polizistinnen und Polizisten gleich mehrere Fälle von Fehlverhalten auf E-Scootern ahnden. Von frisierten Flitzern bis zu Alkohol am Lenker war alles dabei.1

Frisierter Scooter und Cannabis-Fahrt

Los ging’s gegen 11 Uhr in Bergheim-Zieverich. Ein E-Scooterfahrer fiel den Beamten auf, weil am Fahrzeug kein gültiges Versicherungskennzeichen zu sehen war. Bei der Kontrolle kam dann raus: Der Scooter war technisch so aufgemotzt, dass er bis zu 60 km/h fahren konnte – eigentlich ein Hingucker, aber definitiv nicht legal. Dazu kam noch Cannabisgeruch und gerötete, glasige Augen beim 18-jährigen Fahrer. Ergebnis: Blutprobe im Krankenhaus, Weiterfahrt verboten, Scooter sichergestellt und gleich mehrere Anzeigen kassiert.1

Kind bei Unfall verletzt

Noch trauriger wurde es in Bergheim-Niederaußem. Dort rangierte ein 66-jähriger Autofahrer gegen 12.45 Uhr in einer Einfahrt an der Oberaußemer Straße. Gleichzeitig fuhr ein zehnjähriges Mädchen auf einem E-Scooter über den Gehweg. Als der Mann zurücksetzte, kam es zum Zusammenstoß – das Kind wurde leicht verletzt. Die Polizei stellte außerdem fest: Der E-Scooter des Mädchens war gar nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Es gab sowohl eine Anzeige gegen den Halter des Scooters als auch eine Verkehrsunfallanzeige.1

Wichtig zu wissen: Auf einem E-Scooter darf nur fahren, wer mindestens 14 Jahre alt ist. Und jeder E-Scooter braucht ein gültiges Versicherungskennzeichen, das gut sichtbar angebracht sein muss.1

Zu zweit, zu betrunken, auf der Flucht

Auch in der Nacht zu Donnerstag ging’s weiter mit den Verstößen. In der Sindorfer Straße in Kerpen fiel den Beamten ein E-Scooter auf, auf dem gleich zwei Personen unterwegs waren – schon das ist verboten, denn E-Scooter sind klare Einpersonenfahrzeuge. Bei der Kontrolle rochen die Polizisten Alkohol beim 37-jährigen Fahrer und seinem 44-jährigen Beifahrer. Der Atemalkoholtest beim Fahrer zeigte über 1,2 Promille. Als wäre das nicht genug, versuchte der Mann während der Kontrolle auch noch abzuhauen – die Flucht war aber nur von kurzer Dauer. Die Beamten schnappten ihn, ordneten eine Blutprobe auf der Wache an und untersagten ihm die Weiterfahrt.1

Die Regeln gelten wie beim Auto

Was viele vielleicht nicht auf dem Schirm haben: Für E-Scooter gelten bei Alkohol und Drogen die exakt gleichen Regeln wie fürs Auto. Ausfallerscheinungen, schlechtere Reaktionszeit, Koordinationsprobleme – das alles kann auf dem Scooter genauso gefährlich werden wie hinterm Steuer. Wer also nach dem Feierabendbier noch schnell nach Hause scootern will, sollte sich das lieber zweimal überlegen. Die Polizei macht hier klar: Alkohol oder Drogen am Lenker führen in der Regel zu einem Ermittlungsverfahren.1

Fazit

Dieser Tag im Rhein-Erft-Kreis zeigt ziemlich deutlich, wie schnell aus einer kurzen Fahrt auf dem E-Scooter ein richtiges Problem werden kann – ob durch technische Spielereien, fehlende Versicherung, Alkohol oder einfach Unachtsamkeit. Also: Scooter checken, Regeln kennen und im Zweifel lieber laufen statt rollen.

Quellen

  1. 261015-1: Polizeikräfte ahnden mehrere Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern – Polizei NRW


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